Recht
Hinweisgeberschutzgesetz: Was es für Pflegeheime bedeutet
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) steht vor der Tür. Der Bundestag hat den letzten Entwurf vom 19.09.2022 mit wenigen Anpassungen am 16.12.2022 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2023 allerdings die Zustimmung versagt. Möglich ist nun die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es ist davon auszugehen, dass der letzte Entwurf nur wenig angepasst werden wird und noch dieses Jahr in Kraft tritt. Im Webinar „Was das geplante Hinweisgeberschutzgesetz für Pflegeheime bedeutet“ am 13. April 2023 um 11 Uhr beantwortet Experte Dr. Nico Herold Ihre Fragen dazu.

Deutschland muss die EU-Hinweisgeber-Richtlinie (EU) 2019/1937 zwingend umsetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die BRD eingereicht wegen der Versäumung der Umsetzungsfrist. Diese war bereits am 17.12.2021 abgelaufen. Insofern besteht nach wie vor akuter Handlungsbedarf für Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten. Es bleibt jetzt lediglich etwas mehr Zeit für die sachgerechte Umsetzung. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben das Vorhaben nun in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, wie der Deutsche Bundestag mitteilt, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.
Die Teilnehmenden des Webinars erwartet eine umfassende Darstellung der zukünftigen Rechtslage. Es wird im Kern um folgende Aspekte gehen:
- Wer darf was wie wann gegenüber wem melden?
- Wie sind Hinweisgeber geschützt?
- Einrichtungs- und Betriebspflicht
- allgemeine Anforderungen, Verfahren und Folgemaßnahmen, drohende Sanktionen
- tangierte Rechtsbiete und daraus resultierende Folgen
- Chancen, Risiken und Best Practice
Rechtsanwalt Dr. Nico Herold, Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erläutert das Thema im Altenheim-Webinar am 13. April 2023 und beantwortet Ihre Fragen.
TIPP: Für unsere Abonnent:innen von Altenheim und care konkret ist die Teilnahme kostenlos!
Eine Antwort auf “Hinweisgeberschutzgesetz: Was es für Pflegeheime bedeutet”
Es ist bezeichnend, dass dem deutschen Parlament die Schutzinteressen derjenigen, die besonders viel Engagement zeigen, offenbar so egal sind. Hierzulande gelten Whistleblower offenbar immer noch vielen als ein Dorn im Auge, ein Stachel im Fleisch. Es wird Zeit, dass der Staat den Mutigen mehr Rückenhalt gibt. Ich kann nur hoffen, dass diese Gesetzgebung hilft, die Augiasställe auszumisten.
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