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Telematikinfrastruktur: Frist zur Anbindung bis 2025 verlängert
Die Anbindung der stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur soll nun erst bis zum 1.7.2025 verpflichtend werden. Das sieht der aktuelle Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) vor.

Von Steve Schrader
Ursprünglich war eine Frist bis zum 1.7.2024 geplant. Dies wurde von vielen Verbänden allerdings als zu ambitioniert eingestuft. „Eine verpflichtende Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur bis zum 1.7.2024 wird nicht umsetzbar sein. Zum einen können viele IT-Dienstleister aktuell den vielen Aufträgen nicht nachkommen, zum anderen brauchen die Einrichtungen eine angemessene Zeit, um ihre Infrastruktur und Organisationsstruktur entsprechend anzupassen“, monierte etwa vor einigen Wochen der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB). Im nun überarbeiteten Entwurf, der Altenheim und care konkret vorliegt, wird diese Kritik aufgenommen. „Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen […] haben bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen“, heißt es dort. Der Entwurf sollte ursprüngliche heute (29.3.) im Kabinett beschlossen werden. Offenbar gibt es aber noch Beratungsbedarf, sodass der Termin auf die nächste Kabinettssitzung am 5. April verschoben wurde.
Beim BKSB zeigt man sich erleichtert. „Die Pflegeeinrichtungen sind derzeit nicht in der Lage, die dort genannten Anforderungen umzusetzen“, sagte Vorsitzender Alexander Schraml. „Voraussetzung bleibt aber auch weiterhin, dass den Pflegeeinrichtungen die nötige Unterstützung erhalten. Dies betrifft zum einen Know-how, zum anderen die finanziellen Mittel. Es kann nicht sein, dass permanent neue Verwaltungsaufgaben auf die Pflegeeinrichtungen übertragen werden – derzeit die Abwicklung des Energiehilfsfonds, in Kürze Lieferkostensorgfaltspflichtengesetz – , ohne dass dies in der Vergütung Berücksichtigung findet.“
Regelung zur Leiharbeit stößt auf Kritik
Der Kabinettsentwurf stößt auch mit Blick auf die dort neu enthaltende Regelung zur Leiharbeit auf Kritik. Thomas Greiner, Chef des privaten Arbeitgeberverbandes AGVP, bezeichnet ihn als „eine Mogelpackung“. Das Gesetz gebe lediglich vor, das Problem der überteuerten Leiharbeit anzugehen. Greiner kritisiert: „Bundesminister Karl Lauterbach streut den Betreibern von Pflegeheimen Sand in die Augen: Nicht die Leiharbeit, sondern ihre Refinanzierung durch die Pflegekassen wird begrenzt.“ Es sei absurd, einen wirtschaftlichen Anreiz zum Verzicht auf Leiharbeit setzen zu wollen – dieser bestehe ohnehin. „Die Politik muss verhindern, dass Heime durch Leiharbeitsfirmen erpressbar sind. Dafür brauchen die Einrichtungen mehr Freiheit bei der Personalplanung. Dann könnten diese auch wieder mehr Pflegebedürftige versorgen. Wer professionelle Pflege benötigt, soll sie bekommen. Unser Appell: Ermöglichen Sie den Heimen und ambulanten Diensten, den Pflegebedürftigen zu helfen!“, so Greiner.
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