Politik

Telematik-Infrastruktur wird auch für Heime verpflichtend

Die bislang freiwillige Anbindung der stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur soll bis zum 1.7.2024 verpflichtend werden. Das sieht der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) vor, den Gesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt vorgelegt hat.

Foto: Pixabay Die Anbindung der Pflege an die Telematik-Infrastruktur ist in Vorbereitung - 2024 wird es ernst.

Mit dem “Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz” (DVPMG) wurde bereits die Grundlage für eine weitergehende Anbindung der Pflege an die TI geschaffen. Ab dem 1. Juli 2024 ist die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP) sowie außerklinischer Intensivpflege (AKI) verpflichtend vorgesehen. Hierfür müssen sich die entsprechenden Leistungserbringer bis zum 1. Januar 2024 an die TI anschließen.

Mit der nun verpflichtenden Regelung für alle Pflegeeinrichtungen zur Anbindung haben sich nunmehr auch stationäre Pflegeeinrichtungen anzubinden. Die Frist für die verpflichtende Anbindung an die TI wird laut Gesetzentwurf auf den 1. Juli 2024 gesetzt. “Nur mit der Anbindung aller relevanten Akteure kann die TI ihren potentiellen Nutzen für die pflegebedürftigen Menschen entfalten”, heißt es im Entwurf, der Altenheim und care konkret vorliegt. Das Modellvorhaben zur Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur nach § 125 SGB XI stelle hierfür kontinuierlich Erkenntnisse zur Vorbereitung auf den Anschluss an die TI zur Verfügung.

Weitere Digitalisierungsvorhaben

Darüber hinaus soll ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet werden, das die Potentiale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifiziert und verbreitet. Das bestehende Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals soll um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und entfristet werden. Außerdem sollen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen künftig durch ein elektronisches Informationsportal bei der Suche nach freien Plätzen und Angeboten wohnortnaher ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie flankierender Unterstützungs- und Beratungsangebote unterstützt werden.

Von Steve Schrader