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Verband katholischer Altenhilfe fordert: Suizidbeihilfe im Pflegeheim nicht normalisieren
In der Diskussion um Suizidbeihilfe warnt der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) vor einer schleichenden Normalisierung der Suizidassistenz. Er fordert den Ausbau palliativer und hospizlicher Versorgung in Pflegeheimen.

Dazu erklärt Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD: “Die Mitarbeitenden in unseren Pflegeheimen tun alles dafür, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase ein würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen. Sie leisten umfassende Pflege, beraten zur palliativen Versorgung und arbeiten gemeinsam mit ambulanten Hospizdiensten. Mitarbeitende sollten nicht mit der Verantwortung allein gelassen werden, assistierten Suizid in den Pflegeheimen unterstützen zu müssen.”
Es darf kein Druck entstehen, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen
Die Gesellschaft werde immer älter. Mehr Menschen würden pflegebedürftig und abhängig von anderen sein, mahnt die VKAD-Vorsitzende. “Es darf durch niedrige Hürden bei der Sterbehilfe kein Druck auf alte und mehrfach erkrankte alte Menschen ausgeübt werden, vorzeitig aus dem Leben scheiden zu müssen. Wenn es uns gelingt, die Menschen mit Zeit und Angeboten zu begleiten, entsteht der Wunsch zu sterben vielleicht erst gar nicht.”
Mehr präventive Angebote machen
Darüber hinaus fordert der VKAD den Ausbau personeller Rahmenbedingungen für die palliative und hospizliche Versorgung in Pflegeheimen. “Um die Betreuung in der Sterbephase individueller gestalten zu können, brauchen Pflegeheime für diese Zeit eine personelle Ausstattung analog der Hospizversorgung”, erklärt Dietrich-Schleicher. Der VKAD begrüße im Grundsatz die Regelungen des Gesetzentwurfs der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). Dieser spreche sich für ein grundsätzliches Verbot der Suizidbeihilfe aus und sieht in Ausnahmefällen eine umfassende fachärztliche Untersuchung und Beratung im Falle eines Suizidwunsches vor. Besonderes Augenmerk müsse laut Dietrich-Schleicher auf der Suizidprävention liegen. “Es braucht einfach zu erreichende Anlaufstellen für Menschen mit Suizidgedanken”, so die VKAD-Vorsitzende weiter. Die Suizidbeihilfe dürfe nicht ohne die Suizidprävention geregelt werden. Den fraktionsübergreifenden Antrag für eine verbesserte Suizidprävention begrüßt der VKAD daher als einen Schritt in die richtige Richtung.
Zwei andere Abgeordnetengruppen im Bundestag haben ihre jeweiligen Initiativen zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt. Deren Entwurf sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben “aus autonom gebildetem, freiem Willen” beenden möchten.
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