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BKSB kritisiert Pflegereform: Sparpaket statt Strukturreform

Der Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) kritisiert die geplante Pflegereform als reines Sparpaket zu Lasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Kommunen. Der Verband vermisst eine echte Strukturreform und warnt vor finanziellen Einschnitten für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

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Der BKSB um den Vorsitzenden Alexander Schraml fordert die Einführung eines Sockel-Spitze-Tausches mit einem fixen Eigenbeitrag, der stufenweise in Abhängigkeit von der Verweildauer auf null reduziert wird. Foto: Steel Photography

Laut Mitteilung vom 1. Juni 2026 wird der Gesetzentwurf seit Wochen verschoben, während einzelne Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Der BKSB sieht sich deshalb veranlasst, die bekanntgewordenen Maßnahmen zu bewerten. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Streichung der beitragslosen Mitversicherung für kinderlose Ehepaare bezeichnet der Verband als sinnvolle Schritte.

Diese griffen jedoch zu kurz, weil Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen weiterhin nicht in die Beitragsbemessung einbezogen würden. Zudem werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 zum Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung weiterhin ignoriert.

Auch die fünf Milliarden Euro, die der Sozialen Pflegeversicherung in der Corona-Zeit entzogen wurden, seien bis auf einen geringen Darlehensbetrag nicht zurückgezahlt worden.

Eigenanteile: Verband fordert Sockel-Spitze-Tausch

Die geplante Einschränkung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI ist nach Einschätzung des BKSB ein massiver finanzieller Einschnitt für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Die Verlagerung der zweiten Entlastungsstufe auf den 19. Monat führe dazu, dass viele Pflegebedürftige aufgrund kurzer Verweildauern nicht mehr von den Zuschlägen profitierten. Der Verband fordert die Einführung eines Sockel-Spitze-Tausches mit einem fixen Eigenbeitrag, der stufenweise in Abhängigkeit von der Verweildauer auf null reduziert wird.

Warnung vor Personalabbau in Pflegeheimen

Die diskutierte Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 2 und 3 bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst führe das neue Personalbemessungssystem nach § 113c SGB XI „ad absurdum“, kritisiert der BKSB. Der Pflegebedarf bleibe gleich, die Personalausstattung werde zurückgefahren.

Der Verband spricht von „Einsparungen auf den Rücken der Beschäftigten“ und mahnt, die Tariftreue-Regelungen nicht anzutasten, um weitere Insolvenzen und Schließungen von Pflegeeinrichtungen zu verhindern.

Investitionskosten und Sozialhilfe ungelöst

Als ungelöst bezeichnet der BKSB die Investitionskostenförderung, die von den Ländern „bis auf wenige Ausnahmen“ verweigert werde, obwohl sie im SGB XI gefordert sei.

Auch das Problem verzögerter oder ausbleibender Sozialhilfezahlungen bleibe bestehen. Sozialhilfebedürftigkeit sei „eine Herausforderung, die die Gesellschaft – Staat und Kommunen – zu bewältigen“ habe, heißt es in der Stellungnahme. Vorsitzender des BKSB ist Prof. Dr. Alexander Schraml. Dem Verband gehören nach eigenen Angaben 101 Träger mit über 400 Einrichtungen in zwölf Bundesländern an, was mehr als 34.000 SGB-XI-Plätzen entspricht.