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Abgeordnetengruppen führen Sterbehilfe-Initiativen zusammen

In die Diskussion über Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag haben ihre jeweiligen Initiativen jetzt zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt, wie sie am Dienstag mitteilten.

Renate Künast (Grüne, M), spricht zwischen, Helge Lindh (SPD),und Katrin Helling-Plahr (FDP), bei der Vorstellung der Parlaments-Initiative für Regelungen der Sterbehilfe. Mit der Fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative soll eine neue Regelung zur Sterbehilfe beschlossen werden.
Foto: dpa | Michael Kappeler Renate Künast (Grüne, Mitte) Helge Lindh (SPD) und Katrin Helling-Plahr (FDP) stellen die Parlaments-Initiative für Regelungen der Sterbehilfe vor. Mit der Fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative soll eine neue Regelung zur Sterbehilfe beschlossen werden.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte: “Ausgangspunkt ist, dass eine Regelung nicht ins Strafgesetzbuch gehört.” Für die zweite bisherige Gruppe sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr: “Suizidhilfe in Deutschland braucht Menschlichkeit und keine Verbotsgesetze.”

Der Entwurf sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben “aus autonom gebildetem, freiem Willen” beenden möchten. Dazu sollen Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Unter anderem sollen entsprechende Arzneimittel frühestens drei Wochen und höchstens zwölf Wochen nach einer Beratung verordnet werden dürfen. Den zusammengeführten Gesetzentwurf lesen Sie hier.

Über eine mögliche gesetzliche Regelung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bundestag ohne Fraktionsvorgabe abgestimmt werden, wie es weiter hieß. Im Parlament liegt auch schon ein Entwurf einer anderen Abgeordnetengruppe. Die Initiative um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sieht vor, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen – aber mit einer Ausnahme für Volljährige.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat “geschäftsmäßig” nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet “auf Wiederholung angelegt”.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, wandte sich gegen ein Gesetz für eine organisierte Sterbehilfe. Die Selbstbestimmung der Sterbewilligen und der Schutz vor Fremdbestimmung seien viel zu komplex, um sie in Paragrafen zu pressen, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben forderte, eine Medikamentenabgabe an erwachsene Sterbewillige ohne Pflichtberatung zu ermöglichen.