Recht
“Ich rate ab, Tarifverträge unreflektiert zu ‘übernehmen’!”
Der 1. September 2022 gilt als Schlüsseldatum für die Tarifpflicht – und scheint erstmal noch lange hin. Doch es gibt jetzt schon viel zu bedenken, vorzubereiten und zu tun. Der nächste kritische Termin ist bereits am 28. Februar 2022.

Herr Sausen, schon zum 28. Februar 2022 müssen die Träger den Pflegekassen das Tarifmodell melden. Was ist zu beachten, um das passende Tarifmodell zu wählen?
Peter Sausen: Die Zeit drängt in der Tat. Ein ganz wichtiger Aspekt ist, dass die gesetzlichen Vorgaben keinen Zwang zur Anwendung eines Tarifvertrags vorsehen. Es ist den Trägern damit auch möglich, eigene Entgeltstrukturen, außerhalb von Tarifvertragsbindungen, beizubehalten. Die Träger müssen sich im regionalen Entgeltvergleich einordnen und positionieren. Ich rate dringend davon ab, in der Region vorhandene Tarifwerke unreflektiert „zu übernehmen“!
Haben Mitarbeitende einen Bestandsschutz für ihr Gehalt?
Sausen: Die Idee des Gesetzgebers war es nicht, vorhandene Gehälter abzusenken. Die arbeitsrechtliche Lage ist hier nicht ganz einfach. Eine Absenkung von Gehältern – insbesondere über die Zuschläge – ist dort denkbar, wo ein zukünftig erstmalig anwendbarer Tarifvertrag geringere Vergütungen vorsieht. Ansonsten kann in arbeitsvertragliche Gehaltsvereinbarungen nicht einseitig zu Lasten der Mitarbeitenden eingegriffen werden. Höhere Gehälter sind mit entsprechenden Begründungen refinanzierbar.
Im Zuge der Tarifpflicht steht auch die Neuverhandlung der Pflegesätze an. Was befürchten Sie, wird sich hier ändern?
Sausen: Bedingt durch die zukünftige Transparenz bei den Personalkosten werden die Kostenträger genauer hinsehen können. Die größten Herausforderungen für die Träger sehe ich bei den zeitlichen Abläufen. Um ab September 2022 über die Pflegesätze refinanzierte Gehälter zahlen zu können, müssen die Pflegesätze bis dahin verhandelt und gegenüber den Bewohnern umgesetzt sein. Pflegesatzverhandlungen werden damit im ersten Halbjahr 2022 geführt werden müssen. Zeitliche Probleme – auf allen Seiten – scheinen mir vorprogrammiert.
Mehr zum Thema Tarifpflicht am 7. Dezember 2021: Peter Sausen wird in seinem Vortrag ein vertiefendes Update dazu geben – auf der ALTENHEIM Konferenz Perspektiven, dem neuen Treffpunkt für Führungsköpfe in der stationären und teilstationären Pflege!
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