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Digitalisierung: Bündnis fordert neutrales Kompetenzzentrum

Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt grundsätzlich die jüngst veröffentlichte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des Bundes¬ministeriums für Gesundheit (BMG). Das Bündnis fordert jedoch Änderungen in Bezug auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums.

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Foto: Adobe Stock/wladimir1804 Bei der Digitalisierung hängt das Gesundheitswesen noch weit zurück. Neue Gesetze sollen das ändern.

Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung sei ein wichtiger erster Schritt, um die Potenziale der Digitalisierung zugunsten besserer Pflegeleistungen und zur Entlastung der Pflegekräfte zu nutzen. Das meldet das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege in einer aktuellen Pressemitteilung.
Im Bereich Pflege greife die Strategie zentrale Forderungen des Bündnisses von acht Verbänden aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen auf. Beispielsweise ist ein mehrdimensionaler Ansatz vorgesehen, der Verbesserungen der Selbstbestimmung, die Gesundheit und das Wohlbefinden der zu versorgenden Personen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Gesundheitsberufe gleichermaßen in den Blick nimmt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Pflege soll die Einbindung der unterschiedlichen Perspektiven und Kompetenzen aller Beteiligten gewährleisten.

Allerdings sieht das Bündnis in den bisherigen Plänen Änderungsbedarf. Das Kompetenzzentrum soll bei den Pflegekassen angesiedelt und aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung finanziert werden, wie aus dem Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hervorgeht. Das Bündnis sieht die Anbindung an den Spitzenverband Bund der Pflegekassen und somit dem Leistungsträger als kritisch an. Damit würde die sogenannte Continuity of Care nicht beachtet. Das Pflegewesen bestehe nicht nur aus der ambulanten, teil- und vollstationären Langzeitpflege. Auch die Akutpflege in Krankenhäusern und die Akutpflege in der ambulanten Langzeitpflege müsse beachtet werden und die Pflegekassen seien nicht für den Bereich des SGB V zuständig. Im Sinne eines mehrdimensionalen, sektorenübergreifenden Ansatzes und um Zielkonflikte zu vermeiden, fordert das Bündnis, das Zentrum an einer neutralen Stelle anzusiedeln, vorzugsweise beim BMG.

Offen lassen die bisherigen Pläne auch, wie die Digitalisierung in der Pflege regelhaft finanziert werden soll. Hier besteht aus Sicht des Bündnisses dringender Handlungsbedarf. Nur mit einer stabilen Finanzierung digitaler Investitions- und Betriebskosten sei es den Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege dauerhaft möglich, eine digitale Grundausstattung vorzuhalten und fortlaufend auf den neuesten Stand der Technik anzupassen. Befristete Förderprogramme reichten hierfür nicht aus.

Das Bündnis spricht sich außerdem dafür aus, die Expertise aller relevanten Akteure transparent, fortlaufend und verlässlich in den Strategieprozess einzubeziehen, was zuletzt durch das BMG nur punktuell gegeben war.