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Wie geht es nach den Pflegestärkungsgesetzen weiter?

Mit dem jüngst veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD sind richtungsweisende Entscheidungen der Politik für die Zukunft der Pflege getroffen worden. Im knapp 180 seitigen Koalitionsvertrag wurde immerhin auf zwei Seiten das Thema Pflege aufgegriffen.

Tillmann Roman
- Roman Tillmann, rosenbaum nagy

Nachfolgend sind die elf aus unserer Sicht zentralen Aspekte für die Altenpflege aufgeführt. Auch wenn wenig Konkretes dabei ist, lässt sich bereits absehen, dass auch die nächste Legislaturperiode wieder einiges an Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen wird – vorausgesetzt die SPD-Mitglieder votieren für eine Fortführung der großen Koalition.

  1. Zusammenführen der Kostenerstattungsbudgets der Kurzzeit- und Verhinderungs- sowie der Tages- und Nachtpflege zu einem jährlichen Entlastungsbudget
  2. Verbesserung der Personalausstattung in der Altenpflege
  3. Anpassung der Sachleistungen der Pflegekasse an die Personalentwicklung im stationären Bereich
  4. Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum durch eine bessere Refinanzierung der Wegezeiten
  5. Sofortprogramm Pflege: Schaffung von 8.000 zusätzlichen Stellen in der vollstationären Pflege im Bereich der Behandlungspflege (Finanzierung über Mittel der GKV)
  6. Konzertierte Aktion Pflege:
    1. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Personalbemessungsinstrumente (auch in Bezug auf die Pflegesituation in der Nacht)
    2. Ausbildungsoffensive
    3. Anreize für eine Rückkehr von Teil- in Vollzeit
    4. Wiedereinstiegsprogramm
    5. Verbesserung der Gesundheitsvorsorge
    6. Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften
  7. Wirtschaftlich tragfähige Vergütung für die Kurzzeitpflege zur Stärkung der Angebotsform
  8. Auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern wird erst ab einem Einkommen von 100.000 € pro Jahr zurückgegriffen
  9. Stärkung der tariflichen Bezahlung in der Altenpflege
  10. Stärkung der kommunalen Rolle bei der Ausgestaltung der pflegerischen Versorgungsangebote vor Ort
  11. Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der sektorübergreifenden Versorgung unter Berücksichtigung telematischer Infrastruktur (Ergebnisse bis 2020)

Insgesamt lässt sich festhalten, dass hierbei auch die stationäre Pflege durchaus eine Stärkung erfährt. Bei den Pflegestärkungsgesetzen war doch die ambulante Pflege der größere Profiteur.

Die Umsetzung der Zusammenfassung der Budgets für Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege kann sowohl den stationären als auch die ambulanten Sektor stärken, je nachdem, in welche Richtung sich die Pflegebedürftigen hinsichtlich der Verwendung des dann flexiblen Budgets entscheiden. Speziell für die Verhinderungspflege sehe ich die Verbesserung darin, dass zukünftig vermutlich die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, wenn es nur noch ein flexibles Budget zusammen mit Tages- und Kurzzeitpflege gibt. Bisher können viele Kunden von Pflegediensten die Verhinderungspflege nicht voll in Anspruch nehmen, weil die "Verhinderung" der Pflegenden nicht vorliegt oder man unsicher ist, ob sie vorliegt.

Wir sind sehr gespannt auf die tatsächliche Ausgestaltung entsprechender Gesetzesänderungen. Es bleibt spannend!

Roman Tillmann (Diplom-Kaufmann, Geschäftsführender Partner bei der rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH), E-Mail: tillmann@rosenbaum-nagy.de, Telefon 0221 – 5 77 77 50

Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung nach den Pflegestärkungsgesetzen finden Sie hier: http://www.rosenbaum-nagy.de/psg-check.html