Recht
Webinar: Update zur Impfpflicht in der Altenpflege
Der Tanz um die Impfpflicht ist verwirrend: Die allgemeine Impfpflicht wird verzögert, doch was ist mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Was bedeutet sie konkret für die Pflegeheime? Wie Sie jetzt rechtssicher handeln, erläutert Experte Prof. Ronald Richter im Altenheim-Webinar „Impfpflicht in der Altenpflege – was jetzt zu tun ist“ am 8. März 2022, um 11 Uhr.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht besagt: Beschäftigte in der Pflege müssen ab dem 15. März 2022 entweder einen Nachweis über ihren vollständigen Impfstatus, ihren Genesenennachweis oder ein Attest vorlegen, aus dem sich die medizinische Kontraindikation einer Impfung gegen das Coronavirus ergibt. Andererseits gehen vielerlei Signale raus, man wolle Ermessensspielräume in der Umsetzung der Impfpflicht nutzen. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften zur Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig außer Kraft zu setzen. Auch wenn das Gericht eine endgültige Entscheidung offen lässt, gilt also: Die Impfpflicht kann ab Mitte März 2022 umgesetzt werden. Eigentlich. Die Frage ist nur, wie hat das konkret auszusehen?
- Wie werden die Gesundheitsämter reagieren?
- Welche „Ermessensspielräume“ haben die Behörden?
- Wie prüft der Arbeitgeber die Nachweise?
- Was ist, wenn gefälschte Unterlagen akzeptiert werden und der vermeintlich „Geimpfte“ Bewohner:innen ansteckt? Haftet dann der Arbeitgeber? usw.
Was all dies bedeutet und wie Pflegeeinrichtungen nun rechtssicher vorgehen sollten, ist Thema in diesem Webinar. Unser Experte Prof. Ronald Richter beantwortet Ihre rechtlichen Fragen am 8. März 2022 um 11 Uhr.
Anmeldung zum Webinar „Impfpflicht in der Altenpflege – was jetzt zu tun ist“
Tipp: Für unsere Abonnent:innen der Zeitschrift Altenheim ist die Teilnahme am Webinar kostenlos!
Die Teilnehmenden des Webinars können ihre Fragen gerne auch schon vorab senden an (bis zum 4. März!):
susanne.el-nawab@vincentz.net
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