Recht

Webinar: Tarifverträge in der Pflege

Welches Tarifmodell passt? Was sollten Pflegeheime dringend beachten? Und was bedeutet die Verfassungsbeschwerde gegen die Tarifpflicht? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Peter Sausen am 21. Oktober 2021 um 11 Uhr im Altenheim-Webinar. Es gibt mehr zu bedenken, vorzubereiten und zu tun, als es auf den ersten Blick scheint.

Ab dem 1. September 2022 dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen sein, die bezüglich der Entlohnung der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entweder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind. Die Zulassungsvoraussetzungen gelten aber auch dann als erfüllt, wenn die Pflegeeinrichtungen ohne eigene Tarifbindung oder Bindung an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen ihren Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich mindestens eine Entlohnung in Höhe eines anwendbaren Tarifvertrages zahlen. So sieht es das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) durch Änderung des § 72 SGB XI vor.  Mehrere Pflegeunternehmen haben allerdings Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelungen des GVWG eingelegt.
Auch wenn der September 2022 vorerst in weiter Ferne scheint, müssen sich die Träger von Pflegeeinrichtungen (stationär, teilstationär und ambulant) zügig, gut und nachhaltig vorbereiten. Unser Experte Peter Sausen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert wichtige Fragen zu diesem Thema im Altenheim-Webinar.
Zur Anmeldung „Tarifverträge in der Pflege: Was jetzt zu tun ist“ am 21.10.2021 um 11 Uhr
 
Tipp: Für unsere Abonnent:innen der Zeitschrift Altenheim ist die Teilnahme am Webinar kostenlos!
 
Senden Sie auch gerne schon im Vorfeld bis spätestens 19.10.2021 Ihre Fragen an die Redaktion: susanne.el-nawab@vincentz.net