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Schutz von Whist­leblo­wern: Bund und Länder erzielen Einigung

Nach langem Streit über das geplante Whistleblower-Gesetz haben sich Bund und Länder offenbar auf einen Kompromiss geeinigt. Das Gesetz soll Mitarbeitende, die auf Missstände aufmerksam machen, vor negativen Konsequenzen schützen.

Foto: Adobe Stock/ Daniel Beckemeier
Foto: Adobe Stock/ Daniel Beckermeier Durch das Gesetz sollten Whistleblower in Unternehmen eigentlich besser geschützt werden. Nun soll sich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern befassen.

Am Dienstag,  9. Mai 2023 wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern befassen. Wir der “Spiegel” aus Teilnehmerkreisen erfahren hat, ist man sich bereits im Vorfeld über zentrale Änderungen einig geworden. Politikern von CDU und CSU drängten darauf, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Auch fürchteten sie zu hohe Kosten für mittelständische Unternehmen durch die ursprünglich vorgesehene Bereitstellung anonymer Meldestellen und Kommunikationskanäle für Rückfragen, wie der Spiegel berichtet.  Bürokratische Vorschriften wie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle seien nun vom Tisch, sagte der CDU-Abgeordnete Günter Krings der Deutschen Presse-Agentur.

Die Bundesregierung hatte ein Vermittlungsverfahren zu diesem “Hinweisgeberschutzgesetz” verlangt, das bereits vom Bundestag beschlossen worden war und ursprünglich im Mai in Kraft treten sollte, aber im Bundesrat keine Mehrheit fand. Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.
Das Gesetz soll den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen sowie zu mangelnder Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst regeln. Es enthält Vorschriften zu Verfahren, Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien, aber auch zu Haftung und Strafen im Falle falscher Angaben. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Vorgaben einer EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen.

Bundesregierung sieht sich mit Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe an die EU konfrontiert.

Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgebern in Behörden und der Privatwirtschaft geeignete Kanäle zur Verfügung gestellt werden, über die sie Verstöße vertraulich melden können. Bis zum 17. Dezember 2021 hätte der Gesetzgeber die Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in ein nationales Gesetz umsetzen müssen. Im Februar verwehrten die von der Union geführten Bundesländer einem ge­planten Hinweisgeberschutzgesetz aber die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Das könnte Deutschland jetzt teuer zu stehen kommen. In einer vor einigen Wochen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereichten Klage verlangt Brüssel für jeden Tag seit Ablauf der in der EU-Whistleblower-Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist bis zum Tag der Behebung des Verstoßes 61.600 Euro, „mindestens jedoch 17.248.000 Euro“, wie die F.A.Z. berichtet. Das geht aus einem Antwortschreiben des Bundesjustizministeriums an den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Plum hervor. Der Brief wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) unterzeichnet und liegt der F.A.Z. exklusiv vor. Die Strafzahlungen wachsen stetig und die Bundesregierung muss schnell handeln, um den Verstoß zu beheben.