Recht
Verdi kritisiert Pläne der katholischen Kirche zum Arbeitsrecht
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) kritisiert Pläne der katholischen Kirche zum Arbeitsrecht als verpasste Chance zur Erneuerung und fordert gleiche Rechte für Kirchenbeschäftigte. “Die Sonderrechte, die der Staat den kirchlichen Arbeitgebern zubilligt, gehören abgeschafft“, so Sylvia Bühler, Mitglied im verdi-Bundesvorstand.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) übt deutliche Kritik am Entwurf für eine neue Grundordnung der katholischen Kirche, der am 31.5.022 veröffentlicht wurde. „Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was dringend erforderlich wäre, um den rund 700.000 Beschäftigten allein bei der Caritas endlich umfassende Rechte einzuräumen. Die Arbeit von beispielsweise Altenpflegekräften bei der katholischen Kirche und der Caritas unterscheide sich nicht von der Arbeit bei staatlichen Trägern oder weltlichen Wohlfahrtsverbänden. “Die Sonderrechte, die der Staat den kirchlichen Arbeitgebern zubilligt, gehören abgeschafft“, so Sylvia Bühler, Mitglied im verdi-Bundesvorstand, in einer Pressemitteilung.
„Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren.“ Die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe sei weiterhin nicht vorgesehen und auch das Grundrecht auf Streik werde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgesprochen.
„Das kirchliche Arbeitsrecht ist längst nicht mehr zeitgemäß. Doch statt eine Modernisierung einzuleiten, beharren die Verantwortlichen auf dem arbeitsrechtlichen Sonderweg und missbrauchen diesen sogar noch aus egoistischen Motiven“, so Bühler weiter. Noch sehr präsent sei die Blockade eines flächendeckenden Tarifvertrags für die Altenpflege durch die Arbeitgeber der Caritas. „Damit haben sich diese zum Steigbügelhalter kommerzieller Konzerne gemacht, deren Geschäftsmodell auf Niedriglöhnen und schlechten Arbeitsbedingungen basiert.“
Auch als Reaktion darauf haben SPD, Grüne und FDP die Anpassung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht erstmals im Koalitionsvertrag zum Thema gemacht. „Ich kann den Kirchen nur raten, endlich selbst echte Reformen zu beschließen, solange sie das Heft des Handelns noch in der Hand haben“, sagte Bühler. Dazu gehöre die Abkehr vom sogenannten Dritten Weg, bei dem Löhne und Arbeitsbedingungen ohne Transparenz und ohne aktive Beteiligung der Beschäftigten in kircheninternen Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt werden. Die Alternative dazu seien zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern auf Augenhöhe ausgehandelte Tarifverträge – inklusive der Möglichkeit, den eigenen Forderungen in Arbeitskämpfen Nachdruck zu verleihen. „Dass das auch in kirchlichen Einrichtungen gut funktioniert, zeigen Beispiele aus der Diakonie oder der evangelischen Kirche in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und anderswo. Diesen Weg in die Zukunft sollte auch die katholische Kirche endlich beschreiten”, so Bühler.
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