News

Verband kritisiert: Selbstverwaltung blockiert PeBeM-Implementierung

Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt in einer Pressemitteilung vom 17. Januar die Implementierung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI, kritisiert allerdings die Selbstverwaltung scharf. Diese würde das Vorhaben blockieren.

Quelle: Adobe Stock/ Björn Wylezich
Foto: Adobe Stock/ Björn Wylezich Der Bundesverband Pflegemanagement wirft der Selbstverwaltung vor, die Einführung von PeBeM zu gefährden.

Die geplante Umsetzung zum 1. Juli 2023 scheine aufgrund fehlender Kompetenz und Zuarbeit seitens der Akteure aus der Selbstverwaltung gefährdet zu sein, schreibt der Verband.

Die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen und Arbeitsmittel würden deutlich mehr Fragezeichen aufwerfen, als sie der Unterstützung und Orientierung dienen. So lägen u.a. die notwendigen gemeinsamen Bundesempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) sowie der Spitzenverbände auf Trägerebene zu den Inhalten der Landesrahmen-verträge noch immer nicht vor. Diese bedeutende Grundlage für die Überarbeitung und Anpassung der bisherigen Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI sollte ursprünglich bis 30. Juni 2022 fertiggestellt sein, heißt es in der Presseinformation weiter.

Der drängende Zeitfaktor dürfe auf keinen Fall zu Aufweichungen der Qualitätsniveaus führen. Die Arbeitsgruppe SGB XI und IX des Bundesverbands Pflegemanagement spricht sich in der Pressemeldung klar gegen den Vorschlag von Trägerverbänden aus, Menschen mit Pflegeerfahrung in einem Kurs von wenigen Wochen die Anerkennung als qualifizierte Pflegehelfer zu verschaffen. Denkbar erscheine eine großzügige Übergangsregelung von 3-5 Jahren, in denen Menschen, die sich in der Ausbildung zum Pflegehelfer befinden, auf den Schlüssel für Pflegehelfer (QN3) angerechnet werden können.

Es sei notwendig, dass bei der Implementierung des Gesetzes der Fokus auf der Qualität der Ausbildung auf allen Niveaus der beruflich Pflegenden liegen muss. Andernfalls drohe eine Verschlechterung der Versorgungssituation. Zudem sollte die Ausbildung aller Qualifikationsniveaus bundeseinheitlich geregelt werden, um Bundesländer übergreifende Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch die Praxisbegleitung in der Ausbildung müsse berücksichtigt werden, um gute Ausbildungsbedingungen sicherstellen zu können.
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert insbesondere den Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für das Qualifikationsniveau QN3, um den Anforderungen des Qualifikationsmixes überhaupt entsprechen zu können. Im Rahmen einer Ausbildungsoffensive sollten zudem Quereinsteiger gefördert und Barrieren abgebaut werden. Mit der Notwendigkeit zur Anpassung des Aufenthaltsrechts, der Anerkennung einjähriger Qualifikationen und auch dem Wegfall von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte werde deutlich, dass ein solch elementares und eigentlich gut gedachtes Gesetz erneut an der fehlenden Einbeziehung der Experten:innen krankt, so der Verband.

„Die dringend notwendigen Anpassungen können nicht eingeleitet werden, solange sich die Selbstverwaltung selbst im Weg steht. Daher fordern wir eine Beteiligung auf Augenhöhe, um alles dafür tun zu können, dass der Zeitplan eingehalten wird“, fordert Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Jahrelang eingeübte Abläufe, Rollen und Strukturen werden durch das neue Personalbemessungssystem umgekrempelt – deswegen sollten Pflegeheime sich gut darauf vorbereiten und Zeit für die Planung nehmen. Außerdem stehen neue Pflegesatzverhandlungen an, um die Umsetzung von PeBeM zu refinanzieren. Was jetzt zu tun ist, erfahren Sie in unserer Altenheim Digital-Konferenz am 17. März 2023 von 10-14 Uhr. Mehr Infos hier.