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Sachverständige: Ausländische 24-Stunden-Betreuerinnen schützen
Die vielen ausländischen Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten brauchen nach Auffassung des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) dringend Schutz vor Ausbeutung und Überforderung. „Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann nach deutschem Recht nicht eine Person allein erbringen“, mahnt der SVR in seinem am 10. Mai veröffentlichten Jahresgutachten.

Es sei davon auszugehen, „dass sich die Betreuungsarrangements überwiegend in rechtlichen Graubereichen bewegen und dass Vermittlungs- und Entsendeagenturen oft unseriös arbeiten“. Zwischen den im Haushalt eingesetzten ausländischen Kräften – meist sind es Frauen aus Osteuropa – und den Angehörigen der Pflegebedürftigen würden oft nur informelle Absprachen getroffen.
Ein einfaches Verbot derartiger Beschäftigungsverhältnisse sei aufgrund der Bedeutung dieser Arrangements schlicht nicht möglich. Auch eine stärkere Regulierung könne dazu führen, „dass das System zusammenbricht“. Legal umsetzbar wäre es dagegen, die Betreuungskräfte nur in Haushalten einzusetzen, wo lediglich eine zeitlich eingrenzbare Unterstützung im Alltag nötig sei, die Menschen ohne formale pflegerische Qualifikation auch leisten könnten. Die Betreuung könne dann etwa eine Ergänzung zu familiärer Betreuung oder zu ambulanten Diensten sein.
Einige wenige private Vermittlungsunternehmen engagierten sich zwar dafür, diesen „Grauen Markt“ weiter „aufzuhellen“ und Rechtssicherheit zu schaffen. Das Kernproblem von Überlastung und Überforderung lasse sich aber nicht durch unternehmerische Selbstregulierung alleine lösen, warnen die Sachverständigen und halten fest: „Eine politische Antwort fehlt jedoch bisher“. Es sei immerhin zu begrüßen, dass das Problem der 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Erwähnung finde.
Unabhängige Politikberatung
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Integration und Migration sind zentrale Zukunftsthemen, die Politik und Gesellschaft auch in den nächsten Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung hat deswegen am 2. Dezember 2020 die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) beschlossen. Er knüpft an die Arbeit des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration an, der 2008 von einem Konsortium privater Stiftungen gegründet wurde.
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