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Roadmap mit notwendigen Umsetzungsschritten wird erstellt
Anfang dieser Woche (KW 39) ist der zweite Zwischenbericht zum einheitlichen Personalbemessungsverfahren den Auftraggebern, der Pflegeselbstverwaltung, übermittelt worden. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Stellungnahme gegenüber der Redaktion.

Wie viel Personal braucht gute Pflege? Das wird von Wissenschaftlern der Uni Bremen erforscht. Der zweite Zwischenbericht ist nun erschienen. Foto: Adobe Stock/ Karin und Uwe Annas
Am Forschungszentrum Socium der Uni Bremen entwickeln Wissenschaftler unter Leitung von Professor Heinz Rothgang ein Instrument, mit dem für jede Einrichtung individuell ausgerechnet werden kann, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für eine gute Pflege vorgehalten werden muss – ausgehend von der Anzahl der versorgten Bewohner und dem Ausmaß ihrer Pflegebedürftigkeit. Wie die Forscher dabei vorgegangen sind, können Sie hier nachlesen.
Der Zwischenbericht soll vorerst nicht veröffentlicht werden. Wenn der Zwischenbericht abgenommen ist, wird das BMG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Beteiligung der relevanten Akteure eine Roadmap erarbeiten, in der notwendige Umsetzungsschritte dargestellt und mit einem Zeitplan versehen werden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme weiter.
Wie das BMG unter anderem die Fragen zur Umsetzbarkeit im Hinblick auf die Kosten beantwortet hat, lesen Sie in der Wochenzeitung CAREkonkret, Ausgabe 40/ Seite 6, die am 4. Oktober erscheint oder in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift Altenheim (11/2019).
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