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Pflegekompetenzgesetz: Ein neues Kapitel für die Pflege

Die zum Pflegekompetenzgesetz vorgestellten Eckpunkte sind ein kleiner Moment des Aufbruchs, auf den die Pflege schon lange gewartet hat, meint Elisabeth Scharfenberg.

Elisabeth Scharfenberg
Foto: Flo Miedl

In der Pflege steht eine Veränderung bevor, die nicht nur dringend notwendig ist, sondern auch das Potenzial hat, die Care-Arbeit neu in Szene zu setzen. Die Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz, die Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vor Kurzem vorgestellt hat, sind nicht nur ein Gesetzentwurf – es könnte die Verheißung für eine Zukunft sein, auf die sehr viele lange gewartet haben.
Endlich würde Pflege als eigenständiger Heilberuf anerkannt. Mit eigenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Die Eckpunkte des Gesetzes versprechen eine Befreiung aus den Fesseln des veralteten Arztvorbehalts, der die Pflege oft wie ein Schatten begleitet hat. Dieser Vorbehalt stammt aus einer anderen Zeit, einer vergangenen Ära, die nicht mehr zu den heutigen Herausforderungen der Pflege passt. In Zeiten des demographischen Wandels und steigender Pflegebedürftigkeit müssen die Versorgungsweichen neu gestellt werden, und das Pflegekompetenzgesetz könnte genau hier ansetzen.
Die Idee, dass Pflegekräfte je nach Ausbildungsgrad mehr Verantwortung in der Wundversorgung übernehmen und eigenständig pflegerische Leistungen sowie Arzneimittel verordnen dürfen, wäre nicht nur eine rechtliche Veränderung, sondern eine Anerkennung der Expertise des Pflegeberufes. Dieser würde endlich in seiner ganzen Vielfalt wahrgenommen, dürfte die Verantwortung tragen, die ihm gebührt.

Pflege als eigenständiger Heilberuf

Es ist an der Zeit, die Pflege nicht mehr als Schattenberuf zu betrachten. Sondern als eigenständigen Heilberuf mit einer wichtigen Rolle in der Gesundheitsversorgung. Das Pflegekompetenzgesetz würde die Möglichkeit eröffnen, aus der Rolle des Assistenten und der Assistentin herauszutreten und eigenverantwortlich in der Versorgung tätig zu sein. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, bringt es auf den Punkt: Der Arztvorbehalt ist in vielen Bereichen veraltet, und Pflegende brauchen mehr und eigenständige Handlungsspielräume.
Der demographische Wandel stellt uns vor immense Herausforderungen. Die Pflegebedürftigkeit nimmt zu, und die Versorgung muss flexibler, effizienter und vor allem eigenständiger gestaltet werden. Das Pflegekompetenzgesetz wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Qualität der Pflege zu steigern. Neben der fachlichen Aufwertung des Pflegeberufs ist auch die Steigerung der Attraktivität entscheidend. Der Pflegeberuf muss für junge Menschen wieder anziehend sein, damit wir auch in Zukunft genügend qualifiziertes Personal haben. Das Pflegekompetenzgesetz könnte dazu beitragen, den Beruf interessanter und anspruchsvoller zu gestalten. Und dass die Pflege endlich den Stellenwert bekommt, den sie verdient hat. Es ist ein kleiner Moment des Aufbruchs, auf den viele schon lange gewartet haben.

Mehr zum Pflegekompetenzgesetz lesen Sie in der Februar-Ausgabe von Altenheim