Corona

Pflegeheime: Bundestag beschließt Impfauskunft

Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am Dienstag beschlossen hat.

Person wird geimpft
Foto: AdobeStock/guerrieroale Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können.

Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus “unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen”.

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. “Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt”, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahe kämen.

Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte, mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen. “Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus.”

Weitere Regelungen sind: Für den Kampf gegen die Pandemie im Herbst und Winter soll die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Die Länder sollen damit – sowie anhand weiterer Indikatoren – bewerten und festlegen können, ab wann strengere Corona-Auflagen erforderlich sind. Dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt.