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PeBeM: Zahlreiche Fragen sind noch offen

Der Bundesverband Pflegemanagement hat begrüßt zwar die Personalbedarfsplanung für die stationäre Langzeitpflege nach § 113 c des SGB XI. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor der Umsetzung eines derart umfassenden Instruments, ohne die zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen zu definieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

Pflegekraft hält die Hand älterer Dame im Rollstuhl
Foto: AdobeStock/Photographe.eu Vor Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens bedarf es einer noch weiteren Antworten seitens der Politik auf noch offene Fragen.

In einer aktuellen Pressemitteilung teilen die Vertreter:innen der Arbeitsgruppe zu SGB XI und SGB IX innerhalb des BV Pflegemanagement die Ergebnisse ihrer Diskussionen. So heißt es, dass der Wechsel von der aktuellen Fachkraftquote auf ein vollkommen neues System – den Qualifikationsmix die bestehenden Organisationsstrukturen vor enorme Herausforderungen stellt. Einzelne Kritikpunkte sind:

Als Berechnungsgrundlage den Case-Mix statt die den Care-Mix heranzuziehen, steht im Widerspruch zu dem enormen Anstieg pflegebedürftiger Menschen und dem Rückgang beruflich Pflegender. Hierdurch bestehe das Risiko, dass Versorgungseinrichtungen sich aufgrund fehlenden Personals verkleinern müssen und somit Versorgungsplätze verloren gehen. Die Übernahme von Vorbehaltsaufgaben durch Pflegefachkräfte bei gleichzeitiger Anleitung und Einbindung der Mitarbeitenden aus den Pflegehilfs- und Assistenzbereichen sei aufgrund der fehlenden Ausbildungsoffensive für das Qualifikationsniveau 3 und 4 derzeit nicht umsetzbar.

Die derzeitige IT-Ausstattung der EDV sei überwiegend nicht ausreichend, um den beschriebenen Anforderungen an Dokumentation, Einsatzplanung, Tätigkeitsverteilung usw. entsprechen zu können. Auch die sozial-kommunikative Komponente ist auf dem Weg hin zum neuen Personalbemessungsverfahren eine für sich genommen enorme Herausforderung. Es bestehe die Gefahr, dass Teams aufgelöst werden müssen, um neu organisiert zu werden und pflegebedürftige Menschen sich durch Unruhe und fehlende Orientierung unsicher und schlecht versorgt fühlen.

Der Verband sieht zahlreiche Fragen noch offen und stellt vor diesem Hintergrund konkrete Forderungen an die Politik.

  • Die Veröffentlichung der Kennzahlen zur Personalaufbaustufe 2 und 3.
  • Die Umsetzung der Stufe 2 dürfe auf keinen Fall dazu führen, dass die aktuellen Personalschlüssel einzelner Bundesländer unterschritten werden und damit paradoxerweise Personalabbau droht. Dies betreffe z.B. Baden-Württemberg, mit seinen aktuell hohen Pflegeschlüsseln.
  • Die gemeinsame Erarbeitung einer Übergangsregelung mit Vertretenden des Pflegemanagements.
  • Die Entwicklung von Rahmenplänen zur Ausbildung des Qualifikationsniveaus 2 und 3.
  • Die Veröffentlichung der angekündigten Bundesempfehlung.
  • Eine Vereinheitlichung der Pflegehelferausbildung auf Bundesebene, die eine Anschlussfähigkeit an die generalistische Pflegeausbildung sicherstellt.
  • Refinanzierung der Pflegehelferausbildung analog zum Ausbildungsfond der Generalistik.
  • Anerkennung der einjährigen Pflege-Ausbildung als qualifizierte Ausbildung im AufenthG, damit nicht EU-Bürger mit dieser Qualifikation in den Einrichtungen eingesetzt werden können.

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