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PeBeM: Bundesempfehlungen liegen endlich vor
Lange hat es gedauert, nun hat der GKV-Spitzenverband die Bundesempfehlungen zum Umsetzen der neuen Personalbemessung in der stationären Altenpflege veröffentlicht.

Mit dem Vorliegen der Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113c Absatz 4 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge haben die Vertragspartner der Landesrahmenverträge jetzt die Aufgabe, die in einer Pflegesatzvereinbarung mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung mit Wirkung ab 1. Juli zu vereinbaren. Bis zur entsprechenden Anpassung der Landesrahmenverträge gelten die Bundesempfehlungen für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegeeinrichtungen als unmittelbar verbindlich. Die beteiligten Akteure attestieren, dass die erfolgreiche praktische Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens mehr erfordern werde als die Vereinbarung einer Bundesempfehlung und die Anpassung der Rahmenverträge auf Landesebene.
Folgende flankierende Maßnahmen werden benannt:
- Ausbildungskapazitäten absichern und schaffen
- Anerkennung internationaler Berufsabschlüsse
- Beschäftigtenpotenzial erschließen
- Ordnungsrecht in den Ländern anpassen
- Finanzierung nachhaltig absichern
In der Anlage der siebenseitigen „Gemeinsame Empfehlungen“ heißt es: „Nur mit einer parallelen Analyse der Umsetzungshindernisse und den beschriebenen flankierenden Maßnahmen auf Bundes– und Landesebene, besteht eine realistische Perspektive, auch tatsächlich die angestrebte Personalmenge mit dem entsprechenden Qualifikationsmix in der Fläche spürbar zu erreichen.“
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