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NRW: Land will Kammerbeiträge bis 2027 aussetzen

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant, die Beiträge für Mitglieder der Pflegekammer bis 2027 auszusetzen. Das wurde im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2022 bekannt.

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Foto: Marienhaus Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses, begrüßt die Entscheidung für eine Verschiebung der Kammerwahl.

Bisher hätten sich rund 60 000 von geschätzt etwa 200 000 Pflegekräften registriert, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Bodo Löttgen. Die neue Bundesregierung plane eine bundesweite Befragung, wie die Selbstverwaltung in der Pflege organisiert werden solle. Dies wolle das Land abwarten. Daher müssten bis 31. Juli 2027 keine Beiträge erhoben werden. Dafür sei im Haushalt Vorsorge getroffen worden mit einer Aufstockung und Verlängerung der Anschubfinanzierung für die Pflegekammer NRW. Niemand solle einen Nachteil durch die Mitgliedschaft in der NRW-Pflegekammer erleiden, sagte Löttgen. Zugleich soll die Frist zur Etablierung der Kammer auf den 31.12.2022 verschoben werden.

„Der Errichtungsausschuss begrüßt die Entscheidung für eine Verschiebung der Kammerwahl. Wir haben im Vorfeld mit allen Fraktionen gesprochen und auf das Dilemma des Zeitplanes hingewiesen, auch wenn uns eine konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sehr wichtig ist. Für die Erstellung der Wahllisten und Kandidaturen gibt es jetzt einen angemessenen Zeitrahmen. Die Verlängerung der Anschubfinanzierung unterstützt die Phase der konstruktiven Aufbauarbeit. Auf dieser Basis kann die unabhängige Arbeit der selbstverwalteten Pflegekammer NRW gut starten“, so Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses.

Die Gewerkschaft Verdi hat nun auch eine Beitragsaussetzung für Mitglieder der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz gefordert. „Rheinland-Pfalz ist das einzige deutsche Bundesland, wo Pflegepersonen für eine Kammer in die eigene Tasche greifen müssen“, teilte Michael Quetting, Pflegebeauftragter der Verdi Rheinland-Pfalz-Saarland, am 15. Dezember mit. Kritisiert wurde zudem die Verpflichtung, für die Bundespflegekammer Beiträge zu zahlen. „Es ist nicht einzusehen, dass wir in Rheinland-Pfalz in einen Nachteil gezogen werden“, betonte Quetting.