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NRW: FFP2-Pflicht für Besucher in Heimen

Die Landesregierung hat am 14. Dezember die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von 13. Dezember in Nordrhein-Westfalen (NRW) umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in NRW. Auch für Pflegeheime gibt es neue Regelungen.
 

Hand hält FFP2-Maske
Foto: Adobe Stock/ alex.pin Besucher dürfen nur noch mit FFP2-Maske in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

So werden in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe die Test- und Hygieneregeln noch einmal verschärft. Besucher müssten grundsätzlich FFP2-Masken tragen, heißt es in einer Pressemeldung des Sozialministeriums von NRW. Ihnen solle soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssten alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner seien regelmäßig zu testen. In der Branche wird allerdings gemahnt, für eine Testpflicht fehle das Personal.

Auch in anderen Bundesländern ist FFP2 für Besuche in Pflegeheimen Pflicht – beispielsweise in Brandenburg. Um die Bewohner von Pflegeheimen dort vor Ansteckungen mit dem Coronavirus zu schützen, werden in den Einrichtungen ab dem 16. Dezember ebenfalls neue Besuchsregeln umgesetzt. Nach der dann geltenden neuen Eindämmungsverordnung müssen Besucher während ihres Aufenthalts eine FFP-2-Maske tragen, es sei denn, sie machen einen Schnelltest. “Wir hoffen, dass viele Besucher von den Schnelltests Gebrauch machen oder Masken mitbringen, die in gutem Zustand sind und schützen”, sagte Anne Baaske, Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Brandenburg. “Es dreht sich alles um den Schutz der Bewohner.” Die Beschäftigen müssen sich regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen und FFP-2-Schutzmasken tragen. Besuche sind nur von einer Person täglich erlaubt.

Welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten, ist den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen. Eine Übersicht finden Sie hier.