14. Dez 2020 | Corona
Für die Testpflicht fehlt das Personal

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden. Grundsätzlich sei das zu begrüßen, führe aber nicht automatisch zu einem wirksameren Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, erklärte Ulrich Christofczik vom Christophoruswerk in Duisburg und Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege: „Es genügt nicht, eine Testpflicht zu verordnen und die Schnelltests zu bezahlen, wir brauchen Menschen, die sie durchführen.“
Auch der Deutsche Caritasverband schlägt Alarm: Noch mehr Testung geht in den Pflegeeinrichtungen nur mit externer Hilfe. . „Die Pflegeeinrichtungen sind seit Wochen mit allen Kräften bestrebt, flächendeckende Testungen ihrer Mitarbeitenden, der Bewohnerinnen und Bewohnern und auch von Besucherinnen und Besuchern durchzuführen. Es fehlt ihnen dafür aber schlichtweg an Personal“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher. Jede Kommune und jede Landesregierung sei aufgerufen, mit allen verfügbaren Kräften, sei es der Medizinischen Dienste, von Medizinstudierenden, pensionierten Ärztinnen und Ärzten, der Bundeswehr und von Hilfsorganisationen wie dem THW, die Einrichtungen zu unterstützen, so die Caritas.

Bücher
Wer pflegt Deutschland?
Heimträger suchen händeringend auch nach internationalen Pflegefachkräften. In deutschen Privathaushalten arbeiten - häufig illegal - Haushaltshilfen aus Osteuropa und betreuen pflegebedürftige Menschen. Das vorliegende Buch behandelt dieses brisante Thema, analysiert die Rechtslage, lotet die Grauzonen aus und stellt gelungene Projekte vor. Die einzelnen Beiträe entstammen der Expertenrunde des Symposiums "Transnationale Pflegekräfte".
0 Kommentare
Sie sind aktuell nicht eingeloggt.
Um einen Kommentar zu verfassen, melden Sie ich bitte an.
Beim absenden Ihres Kommentar ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen sie es erneut.
Ihr Kommentar ist zu lang. Es sind maximal 2048 Zeichen erlaubt!