Corona
Niedersachsen: Tägliche Corona-Tests für alle Mitarbeiter
In Niedersachsen ist am Montag (25.1.) die geänderte Corona-Verordnung in Kraft getreten. Beschäftigte in Heimen sind nun verpflichtet, täglich einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.

Die neue Verodnung betrifft alle Mitarbeiter in den Einrichtungen. Wörtlich heißt es in der Verordnung: “Beschäftigte in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen und in den weiteren in § 14 Absatz 2 Satz 1 genannten Wohnformen sowie die dort eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikanteninnen und Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende haben an jedem Tag, an dem sie in den Einrichtungen oder für die ambulanten Pflegedienste tätig sind, einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.”
Einrichtungen in der Verantwortung
Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testverordnung sicherzustellen. Unterstützend sollen Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung der Schnelltests in den Einrichtungen eingesetzt werden. Die Hilfsorganisationen in Deutschland sollen die entsprechenden Schulungen übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände koordinieren die Erfassung des regionalen Bedarfs, die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen.
FFP2-Maskenpflicht
Für das Personal in Alten- und Pflegeinrichtungen wird zudem beim Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren