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Niedersachsen ändert Zugang für Kinder-Notbetreuung von Pflegekräften
Ab sofort gilt die Notbetreuung auch dann, wenn lediglich ein Elternteil in der Pflege arbeitet. Vorgesehen war bisher eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder, aber nur, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen arbeiten. Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann appelliert an alle Pflegekräfte, dieses Angebot anzunehmen.

Niedersachsens Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann appelliert an alle Pflegekräfte, das Angebot der Kinder-Notbetreuung anzunehmen.
Foto: Privat
Wie die Pflegekammer Niedersachsen mitteilt, begrüßt Kammerpräsidentin Nadya Klarmann dies und appelliert an alle Pflegekräfte, dieses Angebot anzunehmen:
"Die Pflegekammer begrüßt, dass ab sofort auch Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn nur ein Elternteil in der Pflege arbeitet. Eine verlässliche Kinderbetreuung für Pflegende war eine der zentralen Forderungen der Pflegekammer in der vergangenen Woche. Damit ist ein weiteres wichtiges Puzzleteil eingefügt, um die pflegerische Versorgung in den nächsten Wochen und Monaten sicherzustellen", so Klarmann.
"Für Eltern ist die Notbetreuung ihrer Kinder unerlässlich, um den Rücken für die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen frei zu bekommen. Pflegende werden in den nächsten Wochen und Monaten dringend gebraucht, um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten. Wir appellieren an alle Pflegefachpersonen, dieses Angebot anzunehmen."
Zum Hintergrund: Niedersachsen hat wegen der Corona-Pandemie Schulen und Kitas geschlossen.
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