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Neues Arbeitsrechtsurteil: Bei Unhöflichkeit ist eine Abmahnung gerechtfertigt
Unfreundliche E-Mails sind arbeitsvertragswidrig und der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter dafür abmahnen, so urteilte das LAG Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 20.5.2014, Az.: 2 Sa 17/14.

Verhalten sich Arbeitnehmer unfreundlich gegenüber Kunden des Arbeitgebers, so kann dies eine Abmahnung rechtfertigen. Das gilt insbesondere bei schriftlicher Korrespondenz (hier: E-Mail), da der Arbeitnehmer hier nicht spontan reagieren muss, sondern Zeit hat, sich eine angemessene Antwort zu überlegen.
Kennen Sie diese Problematik auch aus Ihrem Arbeitsalltag? Wenn ja, wie haben Sie reagiert?
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