Corona

Kritik an Einrichtungsimpfpflicht kurz vor ihrem Start

Ab Mittwoch (16. März) gilt in Deutschland für das Pflege- und Gesundheitspersonal eine Corona-Impfpflicht. Die Kritik daran ist massiv. Gewarnt wird vor Versorgungsengpässen. Berlins Gesundheitssenatorin Gote hingegen geht wegen der Impfpflicht nicht von Personalengpässen aus.

Foto: Deutsche Stiftung Patientenschutz
Foto: Deutsche Stiftung Patientenschutz Patientenschützer Brysch: Einrichtungsimpfpflicht droht Personalmangel in sensiblen Bereichen zu verschärfen.

Unmittelbar vor ihrem Start gerät die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal in Deutschland erneut in den Fokus der Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte, mit dieser Impfpflicht werde die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar sein. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnte vor Versorgungsengpässen. Ab Mittwoch gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal, und die Gesundheitsämter können dann in diesen Einrichtungen Beschäftigungskonsequenzen ziehen.

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können offiziell noch bis diesen Dienstag ihre Corona-Impfung oder Genesung nachweisen – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht greift auch für ehrenamtlich Tätige und Praktikanten, regelmäßig in Einrichtungen arbeitende Handwerker und Friseure. Nicht erfasst sind dagegen Postboten oder Paketzusteller und Handwerker, die nur für einmalige Aufträge kommen.

Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte weitergehende Schritte zum Schutz in Pflegeheimen. Er verwies darauf, dass die derzeitigen Impfstoffe die Verbreitung der aktuellen Corona-Variante kaum stoppen könnten. „So bleibt es ein gefährliches Spiel mit Leib und Leben, solange sich infizierte und nicht infizierte Heimbewohner ein Zimmer teilen müssen.” Das passiere aktuell immer wieder. “Notwendig wäre es vielmehr, Infizierte und nicht Infizierte strikt voneinander zu trennen. Im Pflegeheim ist das praktisch nicht möglich“, sagte Brysch. Nötig seien lokale Ausweichquartiere – etwa Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen oder Hotels, sagte Brysch. Für ein solches, kurzfristig nötiges Verfahren brauche es eine Gesetzesgrundlage. Stattdessen drohe die Einrichtungsimpfpflicht den Personalmangel in sensiblen Bereichen zu verschärfen.

bpa-Präsident: Engpässe bei flächendeckend ausgesprochenen Betretungsverboten

Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sein Verband sei sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohten, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen würden. „Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können.“ Schließlich gebe es schon jetzt einen riesigen Fachkräftemangel.

Berlins Gesundheitssenatorin: Keiner muss sich Sorgen machen

Die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Bündnis90/Die Grünen) geht indes nicht davon aus, dass die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu Personalengpässen führen wird. In diesen Bereichen sei die Impfquote in der Hauptstadt ohnehin hoch, sagte Gote am Dienstag im Inforadio vom rbb. Und so weit werde man es auch gar nicht kommen lassen. “Wenn wir sehen, dass tatsächlich der Betrieb bedroht wäre, dann wird es Übergangsfristen geben, dann werden wir das Verfahren für einige Zeit aussetzen”, sagte Gote. “Dann werden die Maßnahmen nicht durchgeführt werden und man wird erst nach Auswegen suchen, wie der Betrieb aufrechterhalten werden kann.” Keiner müsse sich Sorgen machen, dass irgendetwas zusammenbricht, so die Gesundheitssenatorin.

Wenn es aber tatsächlich so weit komme, dass sich einzelne Beschäftigte nicht impfen lassen wollten und keine Einsicht zeigten, dann müsse die Konsequenz gezogen werden, “dass diese Person dann nicht mehr in der Einrichtung arbeiten kann”, so Gote. Das könne zunächst ein Betretungsverbot bedeuten, bis hin zu einem Beschäftigungsverbot. Die Gesundheitssenatorin sagte: “Da sprechen wir von drei Wochen bis vielleicht maximal drei Monate. Aber dann, denke ich, wird so ein Verfahren auch durch sein.”