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Kirchliche Arbeitgeber dürfen Religionszugehörigkeit nicht fordern

Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist (Rechtssache Nr. C-414/16).

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In einem Altenheim unter christlicher Trägerschaft ist es durchaus wichtig, dass beispielsweise eine Pflegekraft ein ,Vater Unser' sprechen kann. Foto: Werner Krüper

Caritas und Diakonie in Bayern sehen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht keinen Handlungsbedarf. Dem Urteil zufolge dürfen kirchliche Einrichtungen bei Einstellungen nicht zwingend eine Konfessionszugehörigkeit einfordern.

Es gebe eine Grundordnung, in der die Einstellungspraxis klar geregelt ist, sagte Landes-Caritasdirektor Bernhard Piendl der Deutschen Presse-Agentur. Daraus gehe hervor, welche Stelle eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche erfordert und welche nicht. Das decke sich mit der nun erfolgten Rechtssprechung.

"Ich sehe grundsätzlich unsere Praxis bestätigt», sagte auch Bayerns Diakonie-Präsident Michael Bammessel. Er sagte, das Urteil räume kirchlichen Trägern nach wie vor ein, bei einer bestimmten Begründung eine konfessionelle Zugehörigkeit zu verlangen. In einem Altenheim unter christlicher Trägerschaft beispielsweise sei es durchaus wichtig, "dass eine Pflegekraft ein ,Vater Unser’ sprechen kann oder ein Segenswort", betonte der Diakonie-Präsident.