Recht
Impfpflicht: Gericht weist Eilantrag einer Ungeimpften ab
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag einer ungeimpften Mitarbeiterin einer Röntgenpraxis zur Aufhebung eines gegen sie verhängten Betretungsverbots abgelehnt. Die am 26.7. ergangene Entscheidung sei die erste im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in Hamburg, teilte die Sozialbehörde der Hansestadt mit. In Hamburg sind bislang rund ein Dutzend Betretungsverbote im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfplicht verhängt worden.

Das Gericht wies den Antrag ab, da „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen“, heißt es in dem Beschluss. Wegen des fehlenden Impfschutzes gegen das Coronavirus war der medizinischen Fachangestellten vom Bezirksamt Mitte am 7. Juli untersagt worden, die Praxisräume zu betreten. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro festgesetzt. Dagegen hatte die Frau Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
Laut der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen medizinische und Pflegeeinrichtungen den Gesundheitsämtern seit Mitte März ungeimpfte Mitarbeiter melden. Bei den Gesundheitsämtern der Hansestadt gingen nach Angaben der Sozialbehörde von knapp 1000 Einrichtungen Meldungen über insgesamt 4965 Personen ein, von denen kein Impfnachweis erbracht wurde.
Rund 3000 Fälle seien abschließend bearbeitet worden, „indem die Betroffenen Nachweise nachgereicht haben, Zweifel ausgeräumt werden konnten oder die Personen nicht mehr in der Einrichtung tätig sind“, sagte Behördensprecher Helfrich. Rund 1100 Fälle seien noch in Prüfung, “zum Teil deswegen, weil Unterlagen von den Betroffenen nachgefordert wurden beziehungsweise Stellungnahmefristen noch laufen”. In etwa einem Dutzend Fälle sei ein Betretungsverbot ausgesprochen worden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren