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Hauswirtschaft gehört ins Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Der Berufsverband Hauswirtschaft fordert, dass die Pflegekommission alle in der Pflege beteiligten Berufsgruppen bei den Verhandlungen angemessen berücksichtigt. Dazu hat er am 17. Januar eine Stellungnahme zur Umsetzung des Pflegelöhneverbesserungsgesetz an die zuständige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gerichtet, teilt der Verband mit.

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Der Berufsverband Hauswirtschaft fordert, dass die Pflegekommission alle in der Pflege beteiligten Berufsgruppen bei den Verhandlungen angemessen berücksichtigt. Foto: Adobe Stock/Markus Witt

Der Berufsverband Hauswirtschaft begrüßt, dass durch das Wirken der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) – bei der der Deutsche Hauswirtschaftsrat als Dachverband der Branche beteiligt war – die Bezahlung in der Pflege in vielen Fällen verbessert wird. Offensichtlich wird dabei aber übersehen, dass nicht nur Pflegefach- und -hilfskräfte zum Gelingen einer guten Pflege von hilfebedürftigen Menschen beitragen, sondern auch Fachkräfte und Mitarbeitende in Hauswirtschaft und Betreuung.

Mit der Beschränkung auf die reine Pflege wird eine Spaltung der Belegschaft in den Einrichtungen weiter vorangetrieben, die schon jetzt oft sehr bedauerlich ist – vor allem mit Blick auf die derzeitigen Bemühungen, mehr Alltag und Normalität auch in Pflegesituationen zu ermöglichen.

Für den Berufsverband Hauswirtschaft, der die Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft vertritt, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Hauswirtschaft hier anders behandelt wird und vom Pflegelöhneverbesserungsgesetz ausgenommen werden soll: Die aktuellen Erweiterungen der Leistungen des SGB XI durch Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie durch ambulante Betreuungsdienste, die Weiterentwicklungen der stationären Altenpflege rund um die Konzepte der Haus- und Wohngemeinschaften sowie die Entwicklung gemeindeintegrierter Unterstützungsangebote sind Aufgabenstellungen, die die Aufgaben- und Beschäftigungsfelder der Hauswirtschaft betreffen und erweitern. Die Erweiterungen implizieren, dass die Hauswirtschaft nicht nur mit ihrem klassischen Versorgungshandeln gefragt ist, sondern dass eine aktivierend und fördernd handelnde Hauswirtschaft immer wichtiger wird. Darüber hinaus kann professionelle und qualitätsgeleitete Hauswirtschaft dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken, indem Aufgaben, die keinem Vorbehalt unterliegen, sinnvoll aufgeteilt werden.

Hintergrund: Am 22. November 2019 hat der Bundestag das Pflegelöhneverbesserungsgesetz beschlossen. Damit soll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag geschaffen werden – allerdings nur für Pflegehilfs- und Pflegefachkräfte.