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Personalbemessung Pflege: Bund sieht keinen Spielraum

Eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege ist derzeit nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesgesundheitsministerium in einem Bericht an den Bundestag. Auch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell nicht einführen.

Eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte ist derzeit nicht möglich. Der Arbeitsmarkt bietet nicht die nötigen Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege Foto: AdoebStock/butsaya33

Der Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege liegt dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vor (Drucksache 21/6180). Nach Sozialgesetzbuch XI prüft das Bundesgesundheitsministerium erstmals 2025 und danach alle zwei Jahre eine Anpassung der Personalanhaltswerte sowie der Grundlagen für eine mindestens zu vereinbarende Personalausstattung. Grundlage der Prüfung ist ein Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV).

Arbeitsmarkt bietet keine ausreichenden Kapazitäten

Das Ministerium kommt laut Unterrichtung zu der Einschätzung, dass eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte derzeit nicht möglich ist. Der Arbeitsmarkt biete nicht die nötigen Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege.

Bislang ist die Mindestpersonalausstattung landesindividuell geregelt. Sie soll perspektivisch durch eine bundeseinheitliche Vorgabe ersetzt werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann diese bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht eingeführt werden.

Größte Lücke bei Assistenzkräften erwartet

Bei Pflegefachkräften handele es sich um einen Engpassberuf nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, heißt es in dem Bericht. Für Assistenzkräfte in der Pflege lägen in der Arbeitsmarktstatistik keine gesonderten Daten vor. Aus dem Bericht des GKV-SV lasse sich jedoch ableiten, dass gerade in diesem Bereich die größte Lücke bestehe. Die ab 2027 neu startenden Ausbildungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz könnten dazu beitragen, diese Lücke zu schließen.