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GVSG-Referentenentwurf: Rolle der Pflege im G-BA wird (etwas) gestärkt
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt werden. Dessen Referentenwurf liegt nun vor. Für die Pflegebranche relevant ist die Antrags- und Mitberatungsrechte für die Berufsorganisationen der Pflegeberufe bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, der der Redaktion care konkret vorliegt, erhalten die Berufsorganisationen der Pflegeberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) das Recht, Anträge zu stellen und an Beratungen über Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung sowie anderen Aufgabenbereichen des G-BA, die den Pflegeberuf betreffen, teilzunehmen.
Zudem werde eine Zustimmungspflicht für Entscheidungen über die Einrichtung von Arbeitsgruppen und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss eingeführt. Darüber hinaus werden die Berufsorganisationen der Pflegeberufe finanziell unterstützt, um ihre erweiterten Beteiligungsrechte wahrzunehmen.
Mitentscheidungsrechte fehlen
Aus Sicht des Deutschen Pflegerats werde damit zumindest teilweise eine Forderung erfüllt, die auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalten ist. DPR-Vizepräsidentin Irene Maier betrachtet die Mitberatungsrechte als positives Signal für die Pflegeprofession und die Zukunft der pflegerischen Versorgung, mahnt jedoch weitere Maßnahmen an: “Gestützt werden muss dieser Schritt durch ausreichende personelle Ressourcen für die Arbeit der Berufsorganisationen der Pflegeberufe im G-BA und deren Finanzierung, bis hin zu umfassenden Mitentscheidungsrechten. Diese beiden Punkte gehen bislang nicht aus dem Referentenentwurf hervor.“
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