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Pflegerat fordert Beteiligung an G-BA-Entscheidungen

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stellt im Rahmen des Innovationsfonds Fördergelder zum Forschungsthema „Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften“ zur Verfügung und entscheidet darüber – allerdings ohne dass die Profession Pflege hieran stimmberechtigt beteiligt ist. Es geht auch um das Thema Delegation von Leistungen, die die Pflege aber gar nicht wolle, so DPR-Präsidentin Christine Vogler. Der DPR fordert vor diesem Hintergrund erneut ein sofortiges volles Stimmrecht und einen handlungsfähigen vollwertigen Sitz im G-BA und dessen Innovationsausschuss.

Christine Vogler
Foto: DPR DPR-Präsidentin Christine Vogler stellt fest: „Jetzt soll wieder einmal über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, wie Pflege künftig pflegen soll."

„Die Profession Pflege ist nach wie vor nicht stimmberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie in dessen Innovationsausschuss vertreten“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin. „Jetzt soll wieder einmal über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, wie Pflege künftig pflegen soll. Das ist nicht akzeptabel. Der Deutsche Pflegerat fordert ein sofortiges volles Stimmrecht und einen handlungsfähigen vollwertigen Sitz im G-BA und dessen Innovationsausschuss. Es muss aufhören, dass die Pflege ständig von anderen Berufsgruppen und der Politik weggelobt wird von den Dingen und Themen, die sie direkt betreffen. Benötigt wird eine unabhängige, legislaturungebundene finanzielle und personelle Stärkung des Deutschen Pflegerats noch in diesem Jahr! Die Vorgaben des Koalitionsvertrags ´Mehr Fortschritt wagen´ der Ampel-Koalition auf Bundesebene zu einer direkten Beteiligung und mehr Mitsprachemöglichkeiten des Deutschen Pflegerats im G-BA als Stimme der Pflege müssen sofort umgesetzt werden.“

Im konkreten Fall gehe es um ein „durch und durch pflegebezogenes Thema“, betont Vogler weiter. Doch nicht nur dies „stört uns vehement. Im Kern soll es bei den ,neuen Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften‘ auch um das Thema Delegation von Leistungen gehen. Die Profession Pflege wolle aber keine Delegation. Sie könne und wolle selbst entscheiden, wie Pflege vor Ort sachgerecht erbracht werden muss. „Das ist im Übrigen eine vom Gesetzgeber selbst definierte Verpflichtung nach dem § 4 Pflegeberufegesetz“, macht die Präsidentin des Deutschen Pflegerats deutlich. „Im Ergebnis fällt der Innovationsausschuss des G-BA ohne die Mitbestimmungsmöglichkeit der Profession Pflege eine Entscheidung zu einem Pflegethema, welches die Profession gar nicht will. Das ist abstrus.“

„Pflegefachliche Perspektive ist dringender als je nötig“

Dagegen sollte es besser um die Steigerung und Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs, dessen Professionalisierung und eine gezielte Aufgaben- und Kompetenzzuweisung aller Berufe des Gesundheitswesens gehen Im Rahmen des Innovationsfonds reicht es nicht aus, nur die Versorgung im Rahmen des SGB V im Blick zu haben, so der DPR in einer Pressemitteilung. Der SGB XI-Bereich und explizit die pflegerische Versorgung mit neuen Versorgungsformen müssten einbezogen werden. Die Mittelbereitstellung müsse angemessen und ausreichend sein. „Es ist deutlich, dass in den Entscheidungen des G-BA die pflegefachliche Perspektive dringender als je nötig ist. Anders als dies bisher geschehen ist, müssen die Geldern für Forschung und Akademisierung im Gesundheitswesen stärker in die Bereiche der Pflege gelenkt werden. Hier besteht das größte Potential an Innovationen und an Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesundheitswesens“, so Vogler.