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Gutachten zum Energieverbrauch von stationären Pflegeeinrichtungen veröffentlicht
Wie hat sich der Energieverbrauch der Pflegeeinrichtungen 2023 unter dem Einfluss des Härtefallfonds entwickelt? Aufschluss dazu gibt ein aktuelles Gutachten.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 u. a. in Bezug auf die stationären Pflegeeinrichtungen aufgefordert, zu evaluieren, wie sich der Energieverbrauch der Einrichtungen in 2023 „unter dem Einfluss des Härtefallfonds“ entwickelt hat (Haushaltsausschuss, 20. Wahlperiode, Drucksache 3502). Gegenstand des Auftrags ist die Evaluation der Entwicklung des Energieverbrauchs (Strom, Gas und Fernwärme) der stationären Pflegeeinrichtungen nach Einführung des Härtefallfonds im Laufe des Jahres 2023 (unter Betrachtung der Vergleichswerte aus 2022 sowie weiterer Vorjahre).
Unter anderem kommen die Verfasser:innen des Gutachtens zu dem Schluss, dass grundsätzlich erhelbliche Potzenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchts von Pflegeimmobilien bestehen. Das vollständige Gutachten finden Sie hier.
Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch Curacon GmbH mit einer Unterbeauftragung von Solites.
Zum Thema: Vorgaben für Pflegeeinrichtungen – ohne Beratung werden Energiehilfen gekürzt
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