Corona
Gesundheitsminister für kürzere Quarantäneregeln
An diesem Freitag, 7. Januar, berät die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Im Vorfeld der MPK haben die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sich bereits für kürzere Quarantäneregeln für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa in Pflegeheimen ausgesprochen.

Die Gesundheitsminister der Länder haben angesichts der Ausbreitung der neuen Corona-Variante Omikron am 5. Januar Änderungen der Quarantäneregeln vorgeschlagen. Geimpfte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa in Kliniken und Pflegeheimen sollen demnach eine Isolation wegen einer Infektion „zum Zwecke der Arbeitsaufnahme“ bereits nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden können. Über den Vorschlag informierte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Mittwoch (5. Januar) nach einer Videoschalte. Die SPD-Politikerin ist aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.
Die Quarantänedauer für symptomfreie enge Kontaktpersonen von Infizierten soll laut dem Beschluss der Gesundheitsminister sieben Tage betragen. Geboosterte sollen als enge Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne geschickt werden. Ihnen werden regelmäßige Selbsttests empfohlen. Ungeimpfte sollen die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden können, Beschäftigte der kritischen Infrastruktur sollen sie bereits nach fünf Tagen mit negativem PCR-Test beenden können. Über diese Vorschläge soll die MPK mit Kanzler Scholz am 7. Januar beraten.
Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat mögliche Änderungen bei Quarantäneregeln angesichts der Ausbreitung der neuen Corona-Variante Omikron konkretisiert. Der SPD-Politiker stellte dazu den Ländern am 5. Januar ein Konzept vor, das sein Ministerium zusammen mit dem Robert Koch-Institut (RKI) als Grundlage erarbeitet hat. Diesem Konzept zufolge soll für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken und Pflegeheimen gelten: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation. Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.
Für die allgemeine Bevölkerung soll demnach gelten, dass man nach sieben Tagen aus einer Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion heraus kann. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test oder ein “hochwertiger” Antigen-Schnelltest. Nach zehn Tagen soll die Absonderung auch ohne Test enden.
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