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Gesundheitsamt Alb-Donau droht Pflegekräften mit Bußgeld
Die Impfpflicht in der Pflege läuft zum Jahresende aus. Trotzdem erhalten Mitarbeitende von Pflegeheimen im Alb-Donau-Kreis nun Bußgeldbescheide – weil sie bis jetzt keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.

„Nach unserer Auffassung schießt hier eine Behörde deutlich übers Ziel hinaus“, sagt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Überall fallen die Coronaregeln, aber in den Pflegeheimen müssen sie strikt eingehalten werden. Und als ob das nicht schon genug wäre, werden jetzt Bußgeldbescheide über fast 300 Euro verschickt. Einige Mitarbeitende fühlten sich so unter Druck gesetzt, dass sie das Bußgeld bezahlen; andere haben Einspruch eingelegt und haben nun vom Landratsamt die Mitteilung bekommen, dass das Verfahren an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft übergeben wird, berichtet die Evangelische Heimstiftung.
Aktuell sind zwei Mitarbeiterinnen betroffen, für sie sei das Vorgehen natürlich ein Schock, so die EHS. „Sie halten alle Hygienestandards ein, haben mit Genehmigung der Gesundheitsämter den Dienst aufrechterhalten und dafür gesorgt, dass Bewohner in den Coronawellen gut versorgt wurden – und werden jetzt dafür bestraft. Welchen Sinn hat es, den Beschäftigten trotzdem ein Bußgeld aufzuerlegen? Schützt das einen Bewohner? Verhindert das Bußgeld auch nur eine Infektion? Natürlich nicht“, so die EHS in einer Pressemitteilung.
Und während in Nordrhein-Westfalen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den kommunalen Gesundheitsämtern wenige Wochen vor dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein lasches Vorgehen bei den Kontrollen empfiehlt, gehe es dem Landratsamt nur darum, die Ordnungswidrigkeit „Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises“ zu ahnden. Sie halte sich damit an Recht und Gesetz und aus Sicht des Landrates ist das auch Aufgabe seiner Behörde.
„Man kann das aus rein juristischer Sicht so sehen“, zeigt sich Schneider enttäuscht, „man kann aber auch die menschliche Seite in den Vordergrund stellen und berücksichtigen, dass wir jetzt eine andere Situation haben als im Dezember letzten Jahres, als die einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt wurde. Es ist einfach ungerecht, jetzt noch mit so harter Hand durchzugreifen“.
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