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Gericht kippt Testpflicht für Pflegekräfte in Baden-Württemberg

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Eilverfahren die dreimal wöchentliche Corona-Testungs-Pflicht für Pflegeheimpersonal in Baden-Württemberg gekippt. Auf Antrag eines Pflegeheimbetreibers hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. März 2021 entschieden (Az. 18 K 641/21), dass Personal in Pflegeheimen sich nicht dreimal wöchentlich einem Coronatest unterziehen muss. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Daria Madejska
Foto: Privat Daria Madejska ist Rechtsanwältin und Senior Associate bei Ebner Stolz, Köln.

Hintergrund der Entscheidung war eine Verfügung des Landratsamts Esslingen an einen Pflegeheimbetreiber die dreimal wöchentliche Coronatestung beim seinem Pflegeheimpersonal durchzuführen. Gegen den entsprechenden Bescheid legte der Pflegeheimbetreiber Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bis zur Entscheidung in der Hauptsache wiederherzustellen. Diesem Antrag kam das Verwaltungsgericht Stuttgart nach.

Dieses sah die dreimal wöchentliche Coronatest-Pflicht, die in § 1h Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 1 CoronaVO BW geregelt ist, als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG des Pflegeheimpersonals an. Denn diese Regelung sehe keine einzelfallabhängigen Ausnahmen vor. Insbesondere bei Beachtung der COVID-19-Infektionen in der Einrichtung, des Inzidenzwerts des jeweiligen Gebiets, der Impfquote in der Einrichtung und dem Impfstatus des Pflegepersonals seien mildere Maßnahmen zum Infektionsschutz denkbar als die dreimal wöchentliche Coronatest-Pflicht. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit werde daher die Regelung in § 1h Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 1 CoronaVO BW im Hauptsacheverfahren sich als rechtswidrig erweisen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann das Landratsamt Esslingen innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Kürzlich hatte bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Mehr dazu lesen Sie auch in der April-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim.