Recht

Gericht: Eine Pflegekraft für 60 Pflegebedürftige reicht nicht

Eine Nacht-Pflegefachkraft für 50 bis 60 teils schwer
Pflegebedürftige ist einer Gerichtsentscheidung zufolge
nicht ausreichend. Das brandenburgische Landesamt für
Soziales und Versorgung dürfe den Heimbetreiber deshalb
auffordern, dies zu ändern, heißt es in einer am
Freitag veröffentlichten Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Cottbus.

- Eine Nacht-Pflegefachkraft für 50 bis 60 Pflegebedürftige ist nicht ausreichend. Foto: Krüper

Der Betreiber des Pflegeheims müsse nun Vorschläge für
Verbesserungen machen. (AZ: VG 5 L 294/17)

Der Träger war gegen den Bescheid des Landesamtes vor
Gericht gegangen, nachdem das Amt die Beseitigung von
Mängeln verlangte. In einigen Punkten gab das
Verwaltungsgericht dem Betreiber in dem Eilverfahren
Recht; in anderen wie dem der Personalausstattung
nicht.

Der Betreiber habe nicht bestritten, dass in der Nacht
für die Versorgung von 50 bis 60 Bewohnern – darunter
etwa 20 Menschen mit den höchsten Pflegegraden vier und
fünf – nur eine Pflegefachkraft zur Verfügung stehe,
hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig und kann mit einer Rechtsbeschwerde
angefochten werden.