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“Endlich Schlussstrich unter das Motto ‘Pflege kann jeder'”

In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement den Entwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz und die Aufwertung der hochschulischen Pflegeausbildung.

Foto: Privat Mit dem mit dem Gesetzesentwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz habe der "Downgrade der Pflege“ ein Ende, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Das übergeordnete Ziel sei es, das Pflegestudium attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. Parallel dazu seien von der Ausbildungsoffensive Pflege der Bundesregierung Empfehlungen zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen gegeben worden. Beide Initiativen begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement in seiner Stellungnahme vom 25. Oktober ausdrücklich.

Mit den Maßnahmen sind aus Sicht des Verbandes die richtigen Schritte eingeleitet worden, um die hochschulische primäre Pflegeausbildung attraktiver zu gestalten und damit – nach dem Vorbild anderer Länder – auch in Deutschland die pflegewissenschaftlichen Qualifikationen für eine hochwertigere pflegerischer Versorgung auszubauen.

“Wir freuen uns sehr, dass mit dem Gesetzesentwurf endlich ein Schlussstrich unter das jahrelange Motto ‘Pflege kann jeder’ gesetzt werden kann und der ‘Downgrade der Pflege’ ein Ende hat“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. Vor allem aber begrüßt der Bundesverband in seiner Stellungnahme die gesetzlich verankerten erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Die Kompetenzen betreffen demnach die Pflegeausbildung an Hochschulen im Bereich Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Dies sei ein erster Schritt in die Richtung der Entwicklung eines eigenständigen Heilberufegesetzes für Pflegefachpersonen und damit weg von den jahrelangen gesetzlichen Grauzonen.

Bei allem Positiven teile der Bundesverband Pflegemanagement die kritische Anmerkung des Deutschen Pflegerats, dass die Abnahme der Kompetenzen durch ärztliches Personal vermieden werden muss. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden.

Der Bundestag hatte am 19. Oktober beschlossen, dass Studierende in der Pflege künftig für die Dauer ihres Studiums eine Vergütung erhalten. Außerdem sollen mit dem “Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung” noch weitere Neuregelungen auf die Pflege zukommen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat.