Corona

Einrichtungsimpfpflicht: Bereits 17.000 Personen in Baden-Württemberg gemeldet

Noch läuft die Frist für Einrichtungen in Baden-Württemberg, den Impfstatus von Beschäftigten im Rahmen der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an die Gesundheitsämter zu übermitteln. Am 23. März zog der zuständige Amtschef aber schon einmal Zwischenbilanz. Demnach wurden den Gesundheitsämtern im Land bereits 17.052 Beschäftigte genannt, die nicht geimpft oder genesen sind bzw. deren Impfzertifikat fragwürdig erscheint.

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Foto: AdobeStock_PhotoSG Der in Baden-Württemberg zuständige Amtschef ist zuversichtlich: "Wir sind auf einem guten Weg, die Ämter werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen.“

Seitdem die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 16. März bundesweit in Kraft getreten ist, haben in Baden-Württemberg bis zum 23. März bereits 2.617 Einrichtungen und Unternehmen Informationen zum Impf- oder Genesenenstatus von Beschäftigten an die Gesundheitsämter im Land übermittelt. Mehr als die Hälfte davon (rund 1.430 Einrichtungen) hätten dabei das Online-Meldeportal des Landes genutzt. Die übrigen Meldungen seien über den Postweg eingegangen, teilt das baden-württembergische Sozialministerium mit. Landesweit seien den Gesundheitsämtern dabei 17.052 Beschäftigte genannt worden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von ihnen vorgelegten Nachweises bestehen.

„Die vielen tausend Meldungen über unser Online-Meldeportal zeigen, dass es sehr gut funktioniert und von den Einrichtungen und Unternehmen angenommen wird“, sagte der Amtschef für Pandemiebewältigung des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am 23. März in Stuttgart. „Noch ist eine Woche Zeit, die verbleibenden Meldungen an die Gesundheitsämter nachzureichen. Wir sind auf einem guten Weg, die Ämter werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen.“