Blog

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz kommt – Was Sie heute schon beachten sollten!

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde der erste Aufschlag für eine gesetzliche Abbildung der Ansätze zu den zuletzt wiederholt von der Bundesregierung formulierten Absichtserklärungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege vorgelegt. Nach aktuellem Stand wird das PpSG nicht vor dem 01.01.2019 in Kraft treten, trotzdem lassen sich heute schon aus dem vorliegenden Kabinettsentwurf interessante Impulse für anstehende Vergütungsvereinbarungen ableiten.

- Roman Tillmann, rosenbaum nagy

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz wird ein im Rahmen des Koalitionsvertrags als ‚Sofortpaket Pflege‘ bezeichnetes Maßnahmenpaket nach aktuellen Planungen zum 01.01.2019 umgesetzt. Für den Bereich der Altenpflege beinhaltet die Teilreform drei relevante Bestandteile:

  1. Vergütungszuschlag zur Unterstützung der Leistungserbringung der medizinischen Be-handlungspflege: Für diese Leistungserbringung wird ein Personalzuschlag aus dem SGB V über die Krankenkassen refinanziert, 0,5 Vollzeitstellenäquivalente (VZÄ) bis 40 Plätze, 1,0 VZÄ für 41-80 Plätze, 1,5 VZÄ für 81-120 Plätze, 2,0 VZÄ ab 121 Plätze.
  2. Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  3. Förderung von digitalen Anwendungen zur Entlastung des Pflegepersonals (insb. für Qualitätsmanagement, Qualitätsmessung, Zusammenarbeit mit Ärzten, Fort- und Weiterbildung)

Damit stellt das PpSG die erste gesetzestextliche Umsetzung der politischen Absichtserklärungen der letzten Wochen und Monate dar. Mehr oder weniger seit Amtsantritt werden die Ideen der im Koalitionsvertrag umrissenen Maßnahmen ("Sofortprogramm Pflege", "Konzertierte Aktion Pflege") immer wieder öffentlichkeitswirksam diskutiert und vorgestellt. Aus den unterschiedlichen Stellungsnahmen und Positionspapieren stechen neben dem PpSG vor allem auch der 5-Punkte-Plan "Mehr PflegeKRAFT" des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hervor. In diesem Positionspapier werden 5 Vorschläge für eine gute und verlässliche Pflege definiert. Neben der Kopfprämie für Rückkehrer und Azubis, den fairen Arbeitsbedingungen und der Möglichkeit Teilzeit aufzustocken, umfasst das Positionspapier vor allem einen weiteren Aspekt, der für Sie von besonderem Interesse sein sollte. Wörtlich wird dort formuliert, dass "Kostenträger und Einrichtungen in der Altenpflege […] deshalb die Möglichkeit erhalten [sollen], in den Vergütungsverhandlungen Zuschläge für die Einführung innovativer Konzepte für attraktive Arbeitsbedingungen zu vereinbaren".

In Kombination betrachtet, zeichnet sich somit eine bessere monetäre Anerkennung von Programmen und Initiativen ab, die zu einer Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität beitragen können. Diese Maßnahmen waren in der Vergangenheit häufig nicht refinanzierbar. Zum jetzigen Zeitpunkt stellen diese Überlegungen zwar noch Zukunftsmusik dar, doch lassen sich aus diesen Willensbekundungen bereits interessante Schlüsse ableiten.

Einige Kritiker mögen nun anmerken, dass die Einrichtungen mit der neuen Personalaufstockung in der Pflege nur noch mehr "nicht-besetzte" Stellen in der Pflege haben werden und sich eigentlich nicht viel verbessert. Jedoch ist in den Ansätzen auch klar zu erkennen, dass es um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Attraktivität des Pflegeberufs an sich geht.

Wir merken auch in der Nachfrage nach Beratungsprojekten, dass die Themen "Arbeitgeberattraktivität" und "Personalentwicklung" deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Im April habe ich über unseren vielfach nachgefragten Ansatz zur Verbesserung der Dienstplanung als Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit berichtet, die sogenannte "Verlässliche Dienstplanung". Nur ein Beispiel zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität.

Somit geht es aus Sicht des einzelnen Betreibers darum, immer ein bisschen besser zu sein, als die Konkurrenz. Aus Sicht der Gemeinschaft muss es aber auch darum gehen, den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen. Wir sind gespannt, wie der Gesetzesentwurf in die Umsetzung gehen wird.

Roman Tillmann (Diplom-Kaufmann, Geschäftsführender Partner bei der rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH), E-Mail: tillmann@rosenbaum-nagy.de, Telefon 0221 – 5 77 77 50