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DAK beklagt verfassungswidrige Zweckentfremdung von Beiträgen aus der Pflegeversicherung

Die DAK-Gesundheit erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung: Die Krankenkasse kritisiert eine rechtswidrige Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Tests und Boni in der Pflege während der Corona-Pandemie.

Hand hält Schnelltest und Stäbchen
Tests und Boni in der Pflege hätten nicht aus Beitragsgeldern der Pflegeversicherung finanziert werden dürfen, ist das Fazit eines Rechtsgutachtens, das die DAK in Auftrag gegeben hat. Foto: Matthias Stolt/AdobeStock

Grundlage der Kritik ist ein aktuelles Rechtsgutachten, das die Kasse selbst in Auftrag gegeben hat. Darin wird der Entzug von insgesamt 5,9 Milliarden Euro untersucht, die für Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen und Bonuszahlungen an Pflegekräfte verwendet wurden. Diese Gelder stammten aus den Kassen der sozialen Pflegeversicherung, die eigentlich streng zweckgebunden seien und ausschließlich zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes der Beitragszahler genutzt werden dürften, moniert die DAK Gesundheit in einer Pressemitteilung.

DAK-Chef fordert Rückzahlung

Laut DAK-Vorstandschef Andreas Storm ist dieser Zugriff auf Beitragsgelder eindeutig verfassungswidrig. Er fordert vom Bund die kurzfristige Rückzahlung der entnommenen Gelder, um massive Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung ab 2025 zu verhindern. Zudem wäre die Rückzahlung wichtig, um den notwendigen finanziellen Spielraum für die geplante Pflegereform des Bundesgesundheitsministers zu schaffen. Storm beklagt, bisher habe die Bundesregierung nur 5,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln beigesteuert, was weniger als die Hälfte der pandemiebedingten Kosten decke.

Es wurden gesamtgesellschaftliche Ziele verfolgt

In einem von der Kasse in Auftrag gegebenen Gutachten kommt Professorin Dagmar Felix zu dem Schluss, dass der Zugriff auf diese Gelder verfassungswidrig war. Die Beitragsmittel seien für Corona-Tests in Pflegeheimen und Pflege-Boni eingesetzt worden, die gesamtgesellschaftliche Ziele verfolgten und nicht dem spezifischen Schutz der Pflegebedürftigen dienten.

Klagen sind laut Gutachten möglich

Felix argumentiert, dass Sozialversicherungsbeiträge strikt zweckgebunden sind und nicht zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben genutzt werden dürfen. Andernfalls würden die Beiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet, warnt die Juristin. Das Gutachten stellt zudem klar, dass Versicherte, einzelne Pflegekassen oder deren Spitzenverband rechtliche Schritte gegen diese Zweckentfremdung einleiten könnten.

Awo Bundesverband stimmt in Forderungen ein

Auch der Awo Bundesverband stimmt den Forderungen der Kasse zu: „Die Awo fordert schon seit langem die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie pandemiebedingte Kosten, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige und die Ausbildungskosten aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Finanzierung der pandemiebedingten Maßnahmen über die Pflegekassen hat die ohnehin katastrophale finanzielle Lage der Pflege weiter verschärft. Aber statt das Defizit wie versprochen durch Steuermittel auszugleichen, setzt die Bundesregierung offenbar auf eine weitere Beitragserhöhung für die Pflegeversicherten“, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Passend dazu: Spätestens im November 2022 sei die Impfpflicht für Pflegepersonal nicht mehr verfassungskonform gewesen, sagt das Verwaltungsgericht Osnabrück.