Corona
Corona: Weltweit rund 2 Millionen Infizierte im Gesundheitswesen
Ein Bericht des International Council of Nurses (ICN) zeigt die Gefährdung von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen. Allein beim Pflegepersonal sind schon über 1.000 Todesfälle durch Covid-19 in 44 Ländern zu betrauern. Der Schutz beruflich Pflegender muss Priorität haben, fordert auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Kurz vor dem Welttag der Patientensicherheit, der in diesem Jahr unter dem Motto „Schutz des Gesundheitspersonals ist Patientenschutz“ steht, hat der ICN den Bericht zu Covid-19-Infektionen im Gesundheitswesen veröffentlicht, wie der DBfK mitteilt. Der Bericht zeige, dass die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und insbesondere beruflich Pflegende ein erhöhtes Infektionsrisiko tragen, sie werden oft nicht hinreichend geschützt, sind in vielen Fällen Gewalt und Diskriminierung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt und in weniger als der Hälfte der befragten Länder wird COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt.
Gerade im Falle von Covid-19 liegt auf der Hand, dass ein mangelnder Schutz des Pflegepersonals eine Gefährdung für Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten bedeutet. „ICN-Geschäftsführer Howard Catton hat Recht, wenn er sagt, dass Regierungen einen Fehler machen, wenn sie die Gesundheit des Personals im Gesundheitswesen riskieren, denn damit riskieren sie zugleich die Gesundheit der Patientinnen und Patienten“, so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
Der DBfK ist deutsches Mitglied des International Council of Nurses (ICN) und schließt sich den Forderungen des internationalen Dachverbands an: „Der Report macht deutlich, dass der Schutz der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen politisch Priorität haben muss“, so Bienstein. „Wir brauchen eine gute und einheitliche Datenerhebung der Infektionen, Erkrankungen und Todesfälle im Gesundheitswesen. Die persönliche Schutzausrüstung, Schulungen zum Infektionsschutz und eine Teststrategie für das Personal müssen etabliert werden und Covid-19 sollte weltweit als Berufskrankheit anerkannt werden. Denn: Nur wenn wir beruflich Pflegenden geschützt werden, können wir Menschen mit Pflegebedarf sicher versorgen und schützen.“
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