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Corona-Virus: Das sollten Pflegeheime und ambulante Dienste beachten
Der Corona-Virus breitet sich weltweit aus. Auch in Deutschland steigt die Zahl der Fälle. Gefährlich ist die neuartige Atemwegserkrankung COVID-19 besonders für ältere Menschen mit Vorerkrankungen. Also für die Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder durch ambulante Dienste gepflegt werden.

Deutschlandweit stecken sich immer mehr Menschen mit dem Coronavirus an. Besonders gefährdet sind auch pflegebedürftige Menschen. Foto: Adobe Stock/ photoguns
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat Empfehlungen zu COVID-19 für Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste veröffentlicht. Erst einmal ist demnach die Basishygiene von Mitarbeitern und Besuchern wie immer einzuhalten – Handhygiene, Desinfektion, Husten- und Niesetikette etc. Besucher sollten außerdem einen Mindestabstand von ca. ein bis zwei Metern einhalten. Auf unnötige Besuche sollte verzichtet werden. Im Fall von Infektionshäufungen kann es laut Empfehlungen des NLGA erforderlich sein, Gemeinschaftsaktivitäten einzuschränken. Das NLGA empfiehlt außerdem in den Einrichtungen eine Kriseninterventionsgruppe zu organisieren, die aus Personen mit hygienischem Sachverstand (z.B. Hygienebeauftragte) und Entscheidungsträgern (PDL, Heimleitung etc.) zusammengesetzt ist, die die jeweilige Sachlage vor Ort einschätzen und eine Gefährdungsbeurteilung und eine sachgerechte Ableitung von Interventionsmaßnahmen vornehmen kann. Eine Unterweisung des Personals explizit zu diesem Thema wird in dem NLGA-Papier ebenfalls empfohlen.
Haben Mitarbeiter den Verdacht, sich angesteckt zu haben, weil sie beispielsweise Kontakt zu Erkrankten hatten, sollten sie sich unter telefonischer Vorankündigung an den Hausarzt wenden, von wo aus das weitere Vorgehen abgeklärt wird. Da pflegebedürftige Menschen ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen haben, sollte bei Verdacht auf eine Infektion gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die stationäre Behandlung erwogen werden. Das aufnehmende Krankenhaus und der gegebenenfalls erforderliche Krankentransport sind vorab über die Verdachtsdiagnose zu informieren.
Das NLGA beschreibt in seinem Informationspapier erst einmal den Umgang mit Erkrankten. Die indikationsgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung
(PSA) durch das Personal bei der Versorgung Erkrankter sei grundsätzlich weiterhin einzuhalten (Schutzkittel, Einmalhandschuhe, direkt anliegender mehrlagiger Mund-Nasen-
Schutz sowie gegebenenfalls FFP2-Maske und Schutzbrille). Es bestünden allerdings bereits Lieferengpässe von Mund-Nasen-Schutz- (OP-Masken) und Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3). Deshalb sei ein umsichtiger und ressourcenschonender Einsatz der vorhandenen Schutzausrüstung im pflegerischen Alltag dringend zu empfehlen. Das heißt: Die nicht indikationsgerechte Benutzung der Materialien sollte so weit wie möglich unterbleiben.
Sollte es allerdings zu einer bundesweiten Epidemie kommen, bei der nicht mehr ausgeschlossen oder nachvollzogen werden kann, ob Personen sich angesteckt haben, ist wahrscheinlich auch in der Altenpflege die verstärkte Anwendung von Mund-Nasen-Schutz geboten.
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