Corona

Corona-Pflegebonus kann beantragt werden

Seit Dienstag, 2. Juni, können die Corona-Sonderzahlungen von bis zu 500 Euro für die saarländischen Pflegekräfte beantragt werden.

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Monika Bachmann, Sozialministerin Saarland.  Foto: Archiv

"Mit der Sonderzahlung stockt das Land den auf Bundesebene beschlossenen Bonus für die Altenpflege in Höhe von 1.000 Euro aus Mitteln des Landeshaushalts auf", äußert sich Sozialministerin Monika Bachmann in einer Pressemitteilung. "Beschäftigte der stationären und ambulanten Altenpflege im Saarland können den einmaligen Bonus bis Ende Juli selbst beantragen. Die Anträge auf Gewährung des  Corona-Pflegebonus sind ab sofort auf der Corona-Sonderseite des Saarlandes zu finden und müssen bis zum 31. Juli 2020 an das Sozialministerium übersendet werden".

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 25 Stunden beträgt der Corona-Pflegebonus 300 Euro. Auszubildende erhalten ebenfalls 300 Euro. Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt der Bonus 500 Euro. Ausgangspunkt für die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die am 1. März 2020 vertraglich festgelegte.

Für Selbstständige gilt die seit dem 1. Januar bis zum 1. März 2020 geleistete durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. Hierüber ist eine Selbstauskunft abzugeben. Im Falle von Elternzeit gilt die um die Elternzeit geminderte, vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Berechtige Arbeitsabwesenheiten, wie beispielsweise durch Krankheit, stehen der Gewährung des Pflegebonus nicht entgegen.