Recht
Corona-Infektion bei Berufsgenossenschaft melden
Wenn sich Pflegende auf der Arbeit mit dem Coronavirus anstecken, sollten sie die Infektion umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft als Versicherungsfall melden. Das rät der WG-Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft allen Pflegeanbietern.

Pflegende sollen eine Covid-19- Erkrankung umgehend der Berufsgenossenschaft melden. Foto: Mircogen/AdobeStock
Dies sei wichtig, unter anderem weil Langzeit- und Dauerschäden nach einer Infektion nicht absehbar sind. Werde die Infektion als Versicherungsfall gemeldet, entstehen im Falle einer Erkrankung mögliche Ansprüche auf Heilbehandlungen oder medizinische Rehabilitation. Könne nachgewiesen werden, dass sich der Arbeitnehmer während der Tätigkeit mit Covid-19 angesteckt hat, lasse sich die Infektion auch als Arbeitsunfall melden.
"Solange das Thema von der gerichtlichen Praxis nicht geklärt ist, wird man Pflegeanbietern wohl schlicht raten müssen, vorsorglich die Meldung bei der BG vorzunehmen", so Rechtsanwalt Peter Sausen gegenüber der Fachzeitschrift Altenheim. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Infektionsursache klar zuzuordnen sei, zum Beispiel bei einem Einsatz in einem Quarantäne- oder Isolierbereich. "Das Problem ist, dass man meist nicht weiß, ob sich das Personal im Umgang mit Pflegebedürftigen angesteckt hat. Im Regelfall wird eine Anerkennung als Arbeitsunfall also ausscheiden", so Sausens Einschätzung.
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