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Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung soll bis 2027 wegfallen

Der aktuelle Referentenentwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für den Bundeshaushalt 2024 sieht vor, den Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung bis 2027 auslaufen zu lassen. Das sorgt für heftige Kritik in der Branche.

_AOK_Mediendienst
Foto: Andrea Katheder/AOK BV Die Vorstandsvorsitzendes des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann,  spricht von einer bösen Überraschung, dass die Streichung des Zuschusses jetzt nicht nur für 2024, sondern sogar bis einschließlich 2027 gelten soll.

Finanzminister Lindner hat seinen Kollegen fürs kommende Jahr eine Sparrunde verordnet. Für die Pflegeversicherung heißt das: Als Sparbeitrag fällt für vier Jahre ein erst 2022 eingeführter Zuschuss für die Pflegeversicherung von einer Milliarde weg. Die fehlenden Mittel will der Bundesgesundheitsminister einsparen, indem er die Einzahlungen in den Pflegevorsorgefonds bis 2027 stoppt. Der Fonds war eingerichtet worden, um die demografisch bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeversicherung abzufedern. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern.Gesundheitsminister Lauterbach hat bereits klargemacht, dass deshalb keine Leistungen gekürzt werden. Damit werden Beitragsanhebungen für Pflege und gesetzliche Kassen wahrscheinlicher.

AOK: Böse Überraschung

Die Vorstandsvorsitzendes des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann,  spricht von einer bösen Überraschung, dass die Streichung des Zuschusses jetzt nicht nur für 2024, sondern sogar bis einschließlich 2027 gelten soll: “Statt ihren Finanzierungsverpflichtungen angemessen nachzukommen, will die Ampel-Koalition den ohnehin zu niedrigen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro komplett streichen, um die Staatsausgaben zu senken und die Schuldenbremse einzuhalten. Beitragsgelder der Versicherten und Arbeitgeber, die eigentlich in den Pflegevorsorgefonds fließen sollten, um die Beitragszahlenden ab 2030 zu entlasten, werden damit indirekt zur Sanierung des Bundeshaushaltes zweckentfremdet.”

Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung, das auch im Jahr 2025 wieder entstehen wird, soll allein von den Beitragszahlenden gedeckt werden. “Mit dieser verantwortungslosen und kurzsichtigen Politik wird die finanzielle Stabilität der Sozialen Pflegeversicherung entscheidend geschwächt. Der aktuelle Kurs der Ampel ist ein Wortbruch gegenüber dem Koalitionsvertrag und dem Versprechen, die SPV auf lange Sicht stabil zu finanzieren. Die Probleme werden bewusst in die nächste Legislatur verschoben.”

Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz würde Druck erzeugen

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) meint, die Bundesregierung habe offenbar immer noch nicht verstanden, was los ist in der Altenpflege. Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: “Die Milliardenkürzung ist zukunftsblind, denn sie ignoriert die gewaltige demografische Herausforderung, vor der die Pflegeversicherung steht. Damit sich die Regierung den zentralen Herausforderungen der Altenpflege – der Finanzierung und der Versorgungssicherheit – stellt, müssen wir die Pflege vom Abstellgleis holen. Dazu braucht es Druck: Politische Ignoranz gegenüber der Altenpflege muss mit einem Preisschild versehen werden. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz würde diesen Druck erzeugen. Verantwortungslose Kürzungen bei der Pflegeversicherung wären dann Geschichte.“