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Bundestag hat das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet
Krankenhäuser und Altenheime bekommen mehr Geld, wenn
sie zusätzliche Pflegekräfte einstellen. Auch die
Ausbildung wird besser finanziert. Der Bundestag
verabschiedete in Berlin das
Pflegepersonalstärkungs-Gesetz der Großen Koalition. Es
tritt Anfang 2019 in Kraft.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die
Koalition löse ihr Versprechen an alle Pflegekräfte
ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern: "Wir
müssen in der Pflege Vertrauen zurückgewinnen", sagte
Spahn. Die Opposition kritisierte, die Pflegekräfte,
die gebraucht würden, gebe es nicht, und die
Altenpflege komme zu kurz. Für den Löwenanteil der zu
erwartenden Ausgaben kommen die Krankenkassen auf. Sie
finanzieren über ein Sofortprogramm 13.000 zusätzliche
Stellen in den Altenheimen. In den Krankenhäusern wird
ab 2019 jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle
vollständig vergütet, sofern sie unmittelbar der Pflege
am Krankenbett dient. Tariferhöhungen werden von diesem
Jahr an refinanziert.
Am weitreichendsten ist die Umstellung der Finanzierung
zum Jahr 2020. Von da an wird die Pflege am Krankenbett
durch ein eigenes Pflegebudget ohne Abzüge finanziert.
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Georg
Nüßlein (CSU) sagte, die sei das "Herzstück" des
Gesetzes. Die für die Pflege anfallenden Personalkosten
würden aus den Fallpauschalen herausgerechnet.
Krankenhäuser müssten also nicht mehr an den
Pflegekräften sparen, betonte Nüßlein.
Die Grünen und die Linksfraktion begrüßten die
Neuregelungen im Krankenhaus. Das Gesetz verstärke aber
die Schieflage zwischen Kranken- und Altenpflege.
Angesichts eines leer gefegten Arbeitsmarkts sei zu
befürchten, dass weitere Pflegekräfte aus der
Altenpflege abwandern. (epd)
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