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BIVA: Personalzahlen in der Pflege veröffentlichen

Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Soll- und Ist-Personalzahlen in den Pflegeeinrichtungen macht der BIVA-Pflegeschutzbund zu einer seiner zentralen Forderungen. Der Verbraucherschutzverein besteht auf der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Betreiber stationärer Einrichtungen verpflichtet, die tatsächlichen und die vereinbarten Personalzahlen gegenüberzustellen und diese Information „für die Verbraucher und die allgemeine Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sowohl digital als auch analog zu veröffentlichen.“

der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes, Manfred Stegger
Foto: BIVA „Für zukünftige und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige sind die Personalzahlen von zentraler Bedeutung bei der Beurteilung und Auswahl einer Einrichtung“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Auf der Jahresversammlung des Vereins beauftragen die BIVA-Mitglieder den Vorstand einstimmig, sich für diese Forderung verstärkt einzusetzen.

Fehlendes Personal gilt als der wichtigste Grund für unzureichende Pflege in stationären Einrichtungen. „Für zukünftige und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige sind die Personalzahlen von zentraler Bedeutung bei der Beurteilung und Auswahl einer Einrichtung“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) .

Bis heute fehlt es an aussagekräftigen Qualitätskriterien bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung. Diesen Missstand kritisiert der BIVA-Pflegeschutzbund seit vielen Jahren. Der klare Auftrag aus der Mitgliederversammlung verleihe jetzt der schon lange bestehenden Forderung nach Veröffentlichung der Personalzahlen neue Kraft. Mit der Veröffentlichung dieser Zahlen hätten Menschen, die eine Pflegeeinrichtung suchen, endlich ein Kriterium, das Vergleiche zwischen Einrichtungen ermöglicht.

Die Soll-Personalzahl wird regelmäßig zwischen der Einrichtung, den Kassen und Sozialhilfeträgern festgelegt. Die Lohnkosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Eigenanteil mitfinanzieren – auch dann, wenn die festgelegte Anzahl an Personal nicht eingestellt werden konnte. „Bewohnerinnen und Bewohner sind Verbraucher und haben auch deshalb ein Recht darauf, zu erfahren, wofür sie die monatlichen Zahlungen leisten“, sagt Stegger.