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Bessere Mindestbezahlung, aber kein flächendeckender Tarifvertrag

Der Arbeitgeberverband Pflege spricht sich für eine
bessere Mindestbezahlung von Fachkräften in der
Altenpflege, aber gegen einen flächendeckenden
Tarifvertrag aus.

- Fachkräfte in der Altenpflege sollen besser bezahlt, die Tarifautonomie aber nicht beschnitten werden, so der Arbeitgeberverband Pflege. Foto: Adobe Stock/ Alexander Raths

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und rasant
mehr würden an Demenz leiden, schreibt der Verband in
einer Pressemitteilung. In der Altenpflege werde aber
nicht überall angemessen bezahlt für eine Tätigkeit,
die den Pflegekräften bei ihrem Einsatz für alte
Menschen psychisch und physisch sehr viel abverlangt,
heißt es weiter.

"Für alle Pflegehilfskräfte in der Altenpflege gibt es
seit Jahren einen mit jedem Jahr weiter steigenden
Mindestlohn, der ab 1. Januar 2019 im Westen 11,05 und
im Osten 10,55 Euro betragen wird, und der damit
deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Gesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich die Zahl von
2500 Euro als möglichen Einstieg für die Fachkräfte in
der Altenpflege genannt.
Aus Sicht des
Arbeitgeberverbandes Pflege könnte das eine Grundlage
sein für konstruktive Gespräche in einer neu
einzuberufenden Mindestlohnkommission, in der dann alle
wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen: Diakonie,
Caritas, die privaten Arbeitgeber, die kommunalen
Träger und die großen Gemeinnützigen wie etwa der
Paritätische, die AWO oder das DRK und natürlich die
Gewerkschaft Verdi. Die Tarifautonomie wäre gewahrt
sowie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Denn ein
Ziel eint die Genannten: Es muss eine Untergrenze bei
der Bezahlung geben, verbindliche Mindestregeln,
weniger darf künftig niemand an examinierte
Pflegefachkräfte bezahlen – mehr dagegen schon. Wer
gutes Personal bekommen und auf Dauer halten will,
kriegt das nicht zum Spartarif", so Friedhelm Fiedler,
Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege.

Einige in der Pflegebranche würden mit der Keule eines
flächendeckenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
liebäugeln, so Fiedler weiter. Dabei wüssten alle, dass
das für viel böses Blut sorgen und aufgrund der
geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen schwerwiegende
rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben würde.
Ob die betroffenen Ministerien in Berlin am Ende dieses
hohe Risiko eingehen, sei fraglich.Tarifautonomie sei
in Deutschland ein hohes Gut und ein im Grundgesetz
verankertes Recht, so die deutliche Position des
AGVP-Vizepräsidenten.